Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Rechtlich gesehen ist ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer zustande gekommen. Daher könnten Sie auf Abnahme und Zahlung des Kaufpreises klagen.
Allerdings scheint hier Ärger vorprogrammiert, wenn der Käufer das Motorrad nicht haben will und falls Sie nicht absolut sicher sind, daß das Motorrad nicht genau der Artikelbeschreibung entspricht.
Zudem kann natürlich ein Rechtsstreit langwierig sein und ist immer mit einem gewissen Risiko behaftet, z.B. der Zahlungsunfähigkeit des Käufers, obwohl Sie vor Gericht Recht bekommen.
Daher können Sie folgendermaßen vorgehen, falls Sie den Gerichtsweg nicht beschreiten wollen:
Sie sollten den Käufer nachweisbar – per Einschreiben/Rückschein- zur Abnahme und Zahlung des Motorrads auffordern. Hierzu setzten Sie eine kurze Frist – z.B. eine Woche sollte genügen.
Wenn der Käufer die Zahlung verweigert, oder nicht reagiert, sollten Sie in einem weiteren Schreiben –per Einschreiben/Rückschein - von dem Vertrag zurück treten. Dann sind Sie berechtigt das Motorrad über E-Bay an eine andere Person zu verkaufen.
Dieses Vorgehen verhindert, daß es der Käufer sich vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt anders überlegt und Lieferung des Motorrads verlangt.
In diesem Fall könnte er Schadensersatz von Ihnen verlangen, wenn Sie das Motorrad bereits an einen Dritten verkauft haben.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
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