Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
wenn es sich um gefälschte Figuren gehandelt hat, begründet dies eine Markenverletzung im Sinne von § 14 MarkenG
. Gemäß Ihrer Schilderung gehe ich hier aber nicht von einem gewerblichen Handeln aus, sodass außer der Löschung des Angebots in der Regel nichts weiter passieren wird.
Das gewerbliche Handeln ist allerdings keine Voraussetzung für das Vorliegen einer Rechtsverletzung. Proaktiv tun können Sie hier aber nichts, wenn die Angebote bereits rausgenommen worden sind.
Sollte eine Abmahnung von LEGO kommen, sollte genau anwaltlich geprüft werden, ob die Grenzen der Markenrechtsverletzung überschritten ist. Die Hersteller sind hier erfahrungsgemäß in der Beurteilung nämlich sehr vorschnell. Im Falle einer Markenverletzung wird regelmäßig Auskunft über den Bestand, sowie die Vernichtung, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz in Form der Rechtsverfolgungskosten verlangt.
Aktuell sollte man nur abwarten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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