Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider sehe ich - vorbehaltlich einer konkreten Prüfung des Maklervertrages - keine Möglichkeit, die Sparkasse erfolgreich zu verklagen. Denn der Maklervertrag beinhaltet zunächst allein die Pflicht, einen Käufer für das Objekt zu vermitteln. Dabei kann der Käufer auch von außerhalb kommen und muß kein Kunde der Bank sein. Deshalb wird die Bank die Finanzen des Käufers nur dann prüfen, wenn er den Kauf über sie finanzieren möchte. Ob dies hier geschehen ist, ist ohne nähere Kenntnisse natürlich nicht feststellbar. Falls der Käufer damals aber eine Kreditzusage erhalten hat, bedeutet dies, daß die Bank die Kreditwürdigkeit des Käufers überprüft hat. Damit hat die Bank aber keine Pflicht Ihrer Mutter gegenüber erfüllt: Es ist nämlich in der Regel nicht Aufgabe des Maklers, zu prüfen, ob der Käufer überhaupt solvent genug ist. Selbst wenn dies zwischen der Sparkasse und Ihrer Mutter vereinbart war, ist noch nicht gesagt, daß die Bank Ihre Pflicht verletzt hat. Denn seit Vertragsschluß können Umstände eine Rolle gespielt haben, die die Sparkasse damals nicht erkennen konnte.
Da Ihre Mutter bereits einen Anwalt mit der Geltendmachung des Kaufpreises beauftragt hat, bietet es sich an, diesen auch mit der Prüfung etwaiger Ansprüche gegen die Bank zu betrauen. Denn dem Kollegen wird ggf. bekannt sein, weshalb der Käufer nicht zahlt - und ob die Sparkasse aus dem Maklervertrag verpflichtet war, die Solvenz des Käufers zu prüfen UND diese Pflicht verletzt hat. Das ist aus der Entfernung nicht zu erkennen, grundsätzlich natürlich aber auch nicht auszuschließen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Hr. Schwart,
Danke für Ihre Antwort.
Die Sparkasse wollte das Haus damals finanzieren. Sie hat andere Interresenten geprüft und hat diese als Käufer abgelehnt.
Ich habe diese Frage gestellt, da ich mir nicht sicher war ob es eine Rechtsgrundlage gibt.
Nur es kann ja auch nicht sein, das ein Vertrag abgeschlossen wird wo nur Rechte sind und keine Pflichten. Die Bank hat den Vertrag über den Kauf aufgesetzt und ich denke spätestens dann hätte Sie dieses prüfen müssen.
Gibt es in diesen Fällen keine Rechte??
Ein Anspruch gegen die Bank könnte sich nur aus dem Maklervertrag ergeben. Dieser verpflichtet den Makler aber zunächst nicht zur Prüfung der Bonität des Interessenten, sondern nur zur Vermittlung des Kaufvertrages.
Da die Bank hier an der Erstellung des Vertrages beteiligt war, könnte sich hier ein anderes Ergebnis ergeben. Das lässt sich aber erst nach Prüfung des Maklervertrages genauer sagen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann