Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Vertragliche Pflichten des Maklers:
Ein Makler, der von Ihnen beauftragt wurde, hat die Pflicht, in Ihrem Interesse zu handeln. Das bedeutet, dass er Ihre Anweisungen befolgen und Ihre Interessen wahren muss.
Wenn die Maklerin entgegen Ihrer Anweisung gehandelt hat, indem sie die Küche als inklusive dargestellt hat, könnte dies eine Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten darstellen.
2.
Fehlerhafte Angaben im Exposé:
Wenn die Küche im Exposé nicht erwähnt wurde, aber später als inklusive dargestellt wurde, könnte dies zu Missverständnissen führen.
Es ist wichtig, dass alle Angaben im Exposé korrekt und mit Ihnen abgestimmt sind. Eine fehlerhafte Darstellung könnte zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn der Käufer auf die Richtigkeit der Angaben vertraut hat.
3.
Verhandlungen und Beratung des Käufers:
Wenn die Maklerin den Käufer in einer Weise beraten hat, die Ihren Interessen zuwiderläuft, könnte dies ebenfalls eine Pflichtverletzung darstellen.
Der Makler sollte neutral bleiben und nicht den Käufer gegen den Verkäufer beraten, insbesondere wenn dies zu Ihrem Nachteil ist.
4.
Vertrauensverhältnis:
Da das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der Maklerin gestört ist, könnten Sie in Erwägung ziehen, den Maklervertrag zu kündigen. Prüfen Sie den Vertrag auf Regelungen zur Kündigung und eventuelle Konsequenzen.
5.
Rechtliche Schritte:
Sie könnten rechtliche Schritte gegen die Maklerin in Betracht ziehen, wenn Sie der Meinung sind, dass sie ihre Pflichten verletzt hat. Dies könnte Schadensersatzansprüche umfassen, wenn Ihnen durch ihr Verhalten ein finanzieller Schaden entstanden ist.
6.
Klärung mit dem Käufer:
Versuchen Sie, eine direkte Klärung mit dem Käufer zu erreichen, um Missverständnisse auszuräumen. Es könnte hilfreich sein, die Kommunikation schriftlich zu dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
7.
Es wäre ratsam, die Situation genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Optionen zu bewerten und die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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