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Makler arbeitet gegen mich?!

19. Dezember 2024 21:46 |
Preis: 35,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo zusammen.
Ich habe ein Problem mit meinem Makler, der von mir beauftragt wurde ein Haus zu verkaufen. Dies wurde in einem Makler Alleinauftrag geregelt. Bisher lief es auch ohne Schwierigkeiten. Im Expose wurde die vorhandene Küche nie mit aufgeführt, jetzt ist die Maklerin jedoch der Meinung das die Küche mit enthalten sei. Das ist von mir anders kommuniziert worden, es sollte als zusätzliche Verhandlungsoption eingebracht werden.
Jetzt hatten wir einen finalen Besichtigungstermin mit einem Interessenten, der von Ihr aber gesagt bekommen hat die Küche wäre inklusive.
Die Maklerin wurde von mir auf diesen Fehler hingewiesen, sieht die Schuld aber nicht bei sich. Sie hat in den Verhandlungen des Vertrages mit dem Käufer die Küche sogar schon mit einer hohen Summe rausrechnen wollen, damit dieser Grunderwerbssteuer sparen könnte.
Ich habe dann versucht mit dem Interessenten eine Klärung zu erreichen, jedoch beruft sich dieser auf die Maklerin, die Ihn anscheinend sogar jetzt gegen mich beraten hat. Er spricht jedenfalls genau die gleichen Punkte an die sie mir auch vorher gesagt hat.
Die Maklerin ist ja von mir beauftragt worden und doch eigentlich mir verpflichtet das beste heraus zu holen und nicht für den Käufer. Sie wollte mir sogar Punkte für den Notarvertrag vor diktieren.
Bin jetzt sehr enttäuscht und die Vertrauensbasis ist für mich weg. Was soll ich machen, es einfach so hinnehmen?

19. Dezember 2024 | 22:19

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Web: https://ra-raab.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Vertragliche Pflichten des Maklers:

Ein Makler, der von Ihnen beauftragt wurde, hat die Pflicht, in Ihrem Interesse zu handeln. Das bedeutet, dass er Ihre Anweisungen befolgen und Ihre Interessen wahren muss.

Wenn die Maklerin entgegen Ihrer Anweisung gehandelt hat, indem sie die Küche als inklusive dargestellt hat, könnte dies eine Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten darstellen.



2.

Fehlerhafte Angaben im Exposé:

Wenn die Küche im Exposé nicht erwähnt wurde, aber später als inklusive dargestellt wurde, könnte dies zu Missverständnissen führen.

Es ist wichtig, dass alle Angaben im Exposé korrekt und mit Ihnen abgestimmt sind. Eine fehlerhafte Darstellung könnte zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn der Käufer auf die Richtigkeit der Angaben vertraut hat.



3.

Verhandlungen und Beratung des Käufers:

Wenn die Maklerin den Käufer in einer Weise beraten hat, die Ihren Interessen zuwiderläuft, könnte dies ebenfalls eine Pflichtverletzung darstellen.

Der Makler sollte neutral bleiben und nicht den Käufer gegen den Verkäufer beraten, insbesondere wenn dies zu Ihrem Nachteil ist.



4.

Vertrauensverhältnis:

Da das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der Maklerin gestört ist, könnten Sie in Erwägung ziehen, den Maklervertrag zu kündigen. Prüfen Sie den Vertrag auf Regelungen zur Kündigung und eventuelle Konsequenzen.



5.

Rechtliche Schritte:

Sie könnten rechtliche Schritte gegen die Maklerin in Betracht ziehen, wenn Sie der Meinung sind, dass sie ihre Pflichten verletzt hat. Dies könnte Schadensersatzansprüche umfassen, wenn Ihnen durch ihr Verhalten ein finanzieller Schaden entstanden ist.



6.

Klärung mit dem Käufer:

Versuchen Sie, eine direkte Klärung mit dem Käufer zu erreichen, um Missverständnisse auszuräumen. Es könnte hilfreich sein, die Kommunikation schriftlich zu dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden.


7.

Es wäre ratsam, die Situation genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Optionen zu bewerten und die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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