Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern Sie, wie Sie angeben, die Zahlung der Ihnen zugestellten Rechnungen des Mobilfunkbetreibers anhand Ihrer Kontoauszüge belegen können, sollten Sie dem Mahnantrag insgesamt widersprechen. Dass es vielleicht Forderungen gibt, die Ihnen nicht bekannt sind, steht dem nicht entgegen; denn Eplus kann nur solche Forderungen titulieren lassen, die bereits fällig sind. Die Fälligkeit wird aber regelmäßig erst mit dem Zugang einer entsprechenden Rechnung hergestellt.
Hinzu kommt das Eplus erteilte Lastschriftmandat. Dieses hat neben der Berechtigung zum Lastschrifteinzug einen entsprechenden, konkludent erteilten Auftrag an Eplus zum Inhalt, fällige Rechnungsbeträge per Lastschrift einzuziehen. Tut dies Eplus nicht, kann Ihnen daraus kein Vorwurf gemacht werden.
Nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird voraussichtlich das Mahnverfahren an das zuständige ordentliche Gericht abgegeben werden. Dann muss Eplus seinen Anspruch begründen, d.h. erst dann werden Sie erfahren, warum Eplus den Mahnantrag gestellt hat. Diese Begründung gilt es zunächst abzuwarten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist
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