Ich habe von meinen Insolvenzverwalter in einer Angelegenheit von Geschäftsführerhaftung
einen Mahnbescheid bekommen, an eine Adresse wo ich noch nie gewohnt habe, jetzt habe ich nur durch Zufall herausbekommen das es einen Titel gegen mich gibt, da ich per Haftbefehl, wegen der Abgabe der E.V gesucht wurde, um nicht verhaftet zu werden habe ich dann erst mal die E.V abgegeben. Was kann ich jetzt machen, da meiner Ansicht der Anspruch auch nicht gerechtfertigt ist.
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid umgehend Einspruch einlegen, am günstigsten vorab per Telefax. Außerdem sollten Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Dies ist möglich, wenn Sie ohne Ihr Verschulden verhindert waren, binnen der gesetzlichen Frist der Forderung zu widersprechen. Sie müssen diesen Umstand glaubhaft machen, notfalls durch Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung. Im übrigen müssen Sie nachweisen, dass Sie von dem Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid keine Kenntnis haben konnten. Außerdem ist Antrag auf Wiedereinsetzung umgehend nach Kenntniserlangung zu stellen. Auch dies kann notfalls per eidesstattlicher Erklärung geschehen. Gibt das Gericht dem Antrag statt, so können Sie sich gegen die Klage verteidigen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.