Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt und auch nicht ersetzen kann! Im Rahmen dieser Vorgabe beantworte ich Ihre Antwort nach bestem Wissen und Gewissen wie folgt:
Ausweislich des Sachverhalts war der Gf schon vor Ort und hat die Mängel gesehen. Demnach besteht inzwischen Verzug mit der Mängelbeseitigung. Verzögerungen durch den Subunternehmer gehen Sie nichts an. Ich empfehle dennoch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Frist von in etwa 2 weiteren Wochen. Weisen Sie im Übrigen darauf hin, dass Sie die Baufirma für alle Verzögerungsschäden in Anspruch nehmen werden und außerdem nach Fristablauf die Schäden im Rahmen der Ersatzvornahme auf Kosten des Unternehmens durchführen lassen werden. Versenden Sie dies per Einschreiben.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de
Danke.
Also, erstelle ich ein Anschreiben an die Baufirma mit einer Fristsetzung von 2 Wochen zur Beseitigung - Frist beginnt am kommenden Montag, wenn ich das Schreiben zur Post bringe? Beziehe ich mich außerdem auch auf die bereits zwei verstrichenen Wochen,nachdem er den Mangel gesehen hat?
Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,
danke für Ihre Nachfrage. Ja, das erscheint mir sinnvoll. Verweisen Sie ruhig auf die verstrichene Zeit und setzen Sie eindeutig eine letze Frist – nach deren Ablauf Sie eine Mängelbeseitigung selbst durchführen.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt Hinrichs
rahinrichs@gmx.de