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MPU nach 5 Jahren

7. Oktober 2007 17:43 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek

Hallo,
ich habe am 01.06.2003 aufgrund eines negativen MPU Gutschtens meine Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben. Ich wurde 2002 als Beifahrer mit 2 Gramm Haschisch erwischt. Daraufhin wurde ich von der FS-Stelle aufgefordert 6 Urinscreenings in einem Jahr abzugeben. Leider war einer dieser Tests positiv. Daraufhin wurde eine MPU angeordnet, ich durfte aber die Fahrerlaubnis behalten. Bei der MPU war der medizinische Test in Ordnung, allerdings meinte die Psychologin ich könne zwischen Fahren und Konsum nicht trennen. Daraufhin wurde mir nahegelegt den Führerschein freiwillig abzugeben um Kosten zu sparen. Das habe ich getan und lebe seither ohne FS.Wie bereits gesagt geschah dies am 01.06.2003. Nun zu meiner Frage, ist es nach so langer Zeit immer noch nötig eine MPU abzulegen? da ich sowieso eine neue Fahrprüfung machen muss bin ich mir da nicht sicher. Ich habe mal gehört daß wenn man 5 Jahre auf den FS verzichtet hat die MPU nicht mehr notwendig sei. Allerdings ist dies keine Aussage auf die man sich verlassen kann. Aber die 5 Jahre wären bei mir ja bald um. Vielen Dank für Ihre Mühen. MfG.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Gemäß § 14 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)hat die Behörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung (auch Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis anzuordnen, dass ein ärztliches Gutachten (MPU) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
1. Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
2. Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
3. missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
vorliegt.
In diesen Fällen muss die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten anordnen.

Die Beibringung einer MPU kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besessen hat (man spricht dann von Ermessen der Behörde, sie kann, muss aber nicht; hängt von der Beurteilung des Sachverhaltes ab). Ferner kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen. In diesen Fällen muss die Behörde dann noch weitere Zweifel begründen. Dies kann ich bei dem vorgetragenen Sachverhalt nicht sehen,
ABER:

(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die oben genannten Zwecke anzuordnen, wenn
- die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe entzogen war oder
- zu klären ist, ob Abhängigkeit oder Einnahme nach Absatz 1 nicht mehr vorliegt.

Sie haben zwar Ihre Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben, aber damit nur verhindert, dass sie ihnen entzogen wird und zwar aus Gründen in Nr. 1.
ALSO: Die Fahrerlaubnisbehörde wird auch nach 5 Jahren eine MPU fordern.

Mein Rat: Lassen Sie sich helfen. Es gibt zur Vorbereitung auf die MPU zahlreiche Ratgeber-Bücher und eine Vielzahl von vorbereitenden Kursen. Die Kurse zur Vorbereitung der MPU müssen von dem Betroffenen neben den Kosten für die eigentliche MPU selbst getragen werden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich auf die MPU durch (kostenpflichtige) Maßnahmen, z.B. verkehrspsychologische Beratung, vorzubereiten. Es gibt auch einen Verein, der Hilfe anbietet unter http://www.baf-ev.de/ auch örtlich stehen im Telefonbuch einige Adressen, die geeignete Beratung anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Wiebersiek
Rechtsanwalt

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