Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
1.
Nach der Urheberrechtsnovelle ist grundsätzlich nur die Umgehung von Kopierschutz rechtswidrig. Die Regelung über die reine Privatkopie ist nicht wesentlich verändert. Das heißt, Sie dürfen auch künftig Privatkopien für sich von legal erworbenen CD’s herstellen. Geändert hat sich, dass das, was öffentlich zugänglich gemacht ist, keinesfalls eine Privatkopie sein kann. Dies betrifft insbesondere die Tauschbörsen.
2.
Die Frage, was ist, wenn der Kopierschutz „nicht wirkt“, ist noch nicht eindeutig zu beantworten. Denn verboten ist die Umgehung von „technischen Maßnahmen“. Ob es eine solche Maßnahme darstellt, wenn man zB ein anderes Betriebssystem verwendet, wird wohl gerichtlich geklärt werden müssen. Allerdings: Wenn die CD als kopiergeschützt“ gekennzeichnet ist, könnte man jeden Versuch der Erstellung einer Kopie als Umgehung ansehen (in diese Richtung geht wohl die Regierungsbegründung).
3.
Ich würde an Ihrer Stelle die E-Mail mit der Quittung aufbewahren. Zwar wird man wohl auch ohne diese E-Mail nachvollziehen können, dass Sie die MP3’s von iTunes haben, es geht jedoch schneller, wenn Sie die Quittung vorlegen können.
4.
Es darf nur derjenige, der die CD legal erworben hat, für sich Privatkopien erstellen. Dies darf er zwar durch einen anderen durchführen lassen, zB weil der andere den Brenner hat, grundsätzlich ist die Zulässigkeit der Privatkopie an die Berechtigung des Nutzers gekoppelt.
5.
Es gilt im Prinzip das gleich wie bei 4., solange die Datei auf dem Computer legal erworben wurde , also nicht offensichtlich rechtswidrig oder öffentlich zugänglich ist(siehe 1.).
6.
Nach „altem“ Urheberrecht gilt folgendes: Wird eine gekaufte Musikdatei herunter geladen, so hängt die Legalität davon ab, ob eine Genehmigung des Rechteinhabers, hier insbesondere der Tonträgerfirmen, vorliegt oder ob der Download gesetzlich gestattet ist. Da eine generelle Genehmigung der Tonträgerfirmen nicht vorliegt, könnte man den Standpunkt vertreten, dass der Privatnutzer lediglich eine nach § 53 Absatz 1 UrhG
zulässige Privatkopie herstellt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei den angebotenen Dateien nicht um offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen handelt.
Da aber nach „neuem“ Recht die zulässige Privatkopie sich aber gerade nicht auf öffentlich zugänglich gemachte Vorlagen bezieht, bin ich der Ansicht, dass man von Tauschbörsen keine zulässigen Privatkopien erstellen kann.
7.
Es ist sicherlich ein immer größer werdendes Problem, dass aufgrund des Kopierschutzes manche CD’s auf manchen Playern nicht abgespielt werden können. Solange die CD’s aber auf „normalen“ CD-Playern ohne Probleme abgespielt werden können und auf der CD nicht draufsteht, dass sie auch für andere Player geeignet ist, liegt meines Erachtens kein Mangel vor.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen der einmaligen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado
Ich danke Ihnen für die schnelle und umfassende Beantwortung der recht umfangreichen Fragen.
zu 4.) wenn ich Sie nun richtig verstanden habe, darf ich also auch nicht die CD meiner Frau kopieren und selbst ebenfalls abspielen (außer, ich leihe mir das Original und spiele dieses ab) - selbst, wenn ich im gleichen Haushalt wohne?!
Zu 6.) muß ich hinzufügen, daß allofmp3.com sich nicht als Tauschbörse, sondern als Musikshop à la iTunes darstellt - jedoch im russischen Ausland. Ob der Betreiber - wie von Ihnen geschrieben, die Genehmigung der Musikindustrie hat, ist mir nicht bekannt. Soweit ich weiß, wird auch ständig um die Legalität dieses Shops gerungen. Daher hätte mich interessiert, ob die Musikstücke dieses Shops nun als illegal anzusehen sind.
Sie dürfen die CD für Ihre Frau kopieren, um ihr die CD dann auszuhändigen. In Ihrem gemeinsamen Haushalt wird man aber keine genaue Trennung zwischen den einzelnen CD’s vornehmen können. Daher gehe ich im Verhältnis von Ihnen und Ihrer Frau aus, dass Sie die Privatkopien unter einander „tauschen“ können. In einem Referentenentwurf zum neuen Urheberrecht war sogar eine Vorschrift vorgesehen, dass an sich rechtswidrige Kopien im privaten Umfeld (also Familie etc.) straflos bleiben sollten. Diese Vorschrift wurde nicht übernommen, da die Staatsanwaltschaften in solchen Fällen in den allermeisten Fällen die Strafverfolgung wegen geringer Schuld einstellen.
Hinsichtlich der Rechtslage bei allofmp3 ist es immer noch schwierig, eine genaue Beurteilung abzugeben. Es ist dort häufig so, dass keine Genehmigung der Musikindustrie vorliegt weshalb es ja auch die ganze Diskussion über die Zulässigkeit der downloads gibt. Ob bei der Nutzung von allofmp3 eine Privatkopie erstellt wird, kann man meines Erachtens immer noch nicht eindeutig beantworten. Anknüpfungspunkt wäre nach wie vor, ob es sich beim Angebot bei allofmp3 um ein „offensichtlich rechtswidriges“ handelt. Dies kann der normale User aber eigentlich nicht überblicken. Wegen der unklaren Rechtslage kann ich Ihnen leider keinen eindeutigen Rat geben. Wenn Sie „auf Numemr sicher“ gehen wollen, nutzen Sie allofmp3 nicht mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado