Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst sollten Sie möglichst umgehend mit Ihrer Bank Kontakt aufnehmen. Soweit es noch möglich ist, die Überweisung zurückzuholen, wäre das die beste Schadensbegrenzung.
Darüber hinaus empfehle ich Ihnen, mit den Informationen, die Sie haben, Anzeige zu erstatten. Da auch Ebay die Angelegenheit als verdächtig einstuft, halte ich eine Anzeige zum jetzigen Zeitpunkt nicht für verfrüht. Möglicherweise erhalten Sie über ein Ermittlungsverfahren Informationen, die es Ihnen ermöglichen abzuschätzen, ob eine zivilrechtliche Verfolgung Ihrer Forderung - wenn eine Rückbuchung nicht möglich ist - sinnvoll ist.
Dass eine Strafanzeige Ihre "Chancen" schmälert, sehe ich nicht. Sollte Ihr Vertragspartner sich noch liefern, müssen Sie das natürlich der Polizei mitteilen. Die Möglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden sind kurz nach der Tat deutlich besser, als wenn Sie erst Wochen abwarten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
Diese Antwort ist vom 01.10.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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