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Lohnabrechnung Nachzahlung

26. Januar 2025 16:04 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich war vom 18 November 24 bis zum 10.01.25 krank geschrieben, als ich dann am 13.01 meine Arbeit wieder aufgenommen habe, hat mich mein Vorgesetzter direkt bei der Personalabteilung wieder als Anwesend gemeldet. Nach ca 12 Tagen wurde ich dann von einem Teamleiter angesprochen das ich noch immer als Krank geführt werde worauf hin ich dies meinem Vorgesetzten zur Klärung mitgeteilt habe. Dieser hat alles gebraucht um jemanden von der PA zu erreichen, allerdings zu spät, der Datenlauf zur Abrechnung wurde bereits vollzogen was nun zur Folge hat das ich diesen Monat keinen Lohn erhalte. Anstelle dieses will man mir einen Vorschuss zahlen was ich allerdings problematisch sehe, da dieser ja wieder im nächsten Monat abgezogen wird, auserdem habe ich im Februar dann Steuerliche Nachteile da ich in diesem Monat Nachtschicht habe und eine Einmalzahlung von 600-800€ erhalte.
Ist es nicht vielmehr so, das ich eine Nachzahlung oder eine für diesen Monat separate Abrechnung bekommen müsste?

26. Januar 2025 | 17:36

Antwort

von


(1137)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


In Ihrer Situation scheint es sich um einen Fehler in der Personalabteilung zu handeln, der dazu geführt hat, dass Sie trotz Wiederaufnahme Ihrer Arbeit weiterhin als krank geführt wurden. Dies hat zur Folge, dass Sie für den betreffenden Monat keinen Lohn erhalten haben. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Zahlung Ihres Gehalts für die Zeit, in der Sie tatsächlich gearbeitet haben.



Ein Vorschuss, der im nächsten Monat abgezogen wird, ist in der Tat problematisch, insbesondere wenn dies steuerliche Nachteile für Sie mit sich bringt. Sie haben das Recht, auf eine korrekte und zeitnahe Abrechnung zu bestehen. Eine separate Abrechnung oder Nachzahlung für den aktuellen Monat wäre eine angemessene Lösung, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Gehalt ohne Verzögerung und ohne steuerliche Nachteile erhalten.



Es wäre ratsam, das Gespräch mit der Personalabteilung zu suchen und auf eine Korrektur der Abrechnung zu drängen. Sie sollten darauf hinweisen, dass der Fehler nicht in Ihrer Verantwortung liegt und dass eine Lösung gefunden werden muss, die Ihnen keine finanziellen oder steuerlichen Nachteile bringt. Wenn die Personalabteilung nicht kooperativ ist, könnten Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte zu prüfen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 27. Januar 2025 | 09:47

Was tue ich aber wenn man mir sagt das wäre nicht möglich eine separate Nachzahlung und Abrechnung?
Bei uns im Betrieb ist das immer so das man vertröstet wird oder mit Ausreden kommt.
Ich habe davon keine Ahnung.
Zumal es sich hier nicht um einen kleinen Betrieb handelt.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Januar 2025 | 10:45

In Ihrer Situation ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen und diese auch durchsetzen. Wenn Ihnen gesagt wird, dass eine separate Nachzahlung und Abrechnung nicht möglich sei, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:



1. Schriftliche Aufforderung: Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auf, die fehlerhafte Abrechnung zu korrigieren und Ihnen den ausstehenden Lohn zu zahlen. Setzen Sie eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage) für die Erledigung. In Ihrem Schreiben sollten Sie klar darlegen, dass der Fehler nicht in Ihrer Verantwortung liegt und dass Sie auf eine korrekte Abrechnung bestehen.



2. Verweis auf rechtliche Grundlagen: Weisen Sie darauf hin, dass Sie gemäß § 611 ff. BGB Anspruch auf die Zahlung Ihres Gehalts für die tatsächlich geleistete Arbeit haben. Eine fehlerhafte Abrechnung darf nicht zu Ihren Lasten gehen.



3. Interne Eskalation: Wenn die Personalabteilung nicht kooperativ ist, ziehen Sie in Betracht, das Problem an eine höhere Stelle im Unternehmen zu eskalieren, wie z.B. an die Geschäftsführung oder den Betriebsrat, falls vorhanden.



4. Rechtliche Schritte: Sollte der Arbeitgeber weiterhin nicht reagieren oder die Zahlung verweigern, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Dies könnte die Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht auf Zahlung des ausstehenden Lohns umfassen.



5. Dokumentation: Halten Sie alle Kommunikation und Dokumente, die den Vorfall betreffen, sorgfältig fest. Dies kann im Falle eines rechtlichen Verfahrens von Bedeutung sein.



Es ist wichtig, dass Sie sich nicht mit Ausreden abspeisen lassen und auf Ihr Recht auf korrekte Lohnzahlung bestehen. Wenn der Betrieb groß ist, sollte es auch entsprechende Strukturen geben, um solche Probleme zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt

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