Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Vertrag ist noch bindend, d.h. Sie müssen sich an den Vertrag halten. Einen Anspruch auf die Papiere haben Sie nur nach Zahlung des Betrages oder nach Nachweis der Kastration. Solange Sie also die Kitten nicht kastriert haben, verhält sich der Verkäufer vertragsgemäß.
Der Vertrag untersagt nicht den Weiterverkauf, dementsprechend können Sie die Kitten problemlos weiterverkaufen. Sie können übrigens die Vorbehaltsansprüche auf die Papiere an die jeweiligen Käufer abtreten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Danke für die Antwort
Das Problem ist das wir die Papiere kaufen möchten und die Einsicht in die Stammbäume der Eltern möchten.
Es ist aber nichts da zum kaufen und muss erst noch " besorgt" werden.
Die Kitten sind jetzt 16 Wochen alt und es liegt nichts vor.
Die Züchterin kann also das verlangte Papier bzw die Registriernummer nicht liefern. Wie verhält sich das mit dem Vertrag.
Müssen oder können wir die Vorbehaltsansprüche bei einen eventuellen Verkauf berücksichtigen.
Vielen Dank
Sehr geehrter Ratsuchender,
danke für die Klarstellung. Sie sollten dem Verkäufer eine Frist zur Bereitstellung der Papiere setzen. Wenn diese Frist ergebnislos abläuft, haben Sie das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
In jedem Fall müssen Sie die Vorbehaltsrechte bei einem Verkauf nicht berücksichtigen, können die Tiere also "einfach so" weiterverkaufen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt