Sehr geehrte Rechtssuchende,
so wie Sie den Sachverhalt geschildert haben, ist wohl davon auszugehen, dass Ihnen das Pferd eigentumsrechtlich noch nicht übergeben wurde. (das Pferd soll bis zur vollständigen Bezahlung auf dem Hof der Verkäuferin stehen bleiben und diese hat noch die Papiere für das Pferd) und es unter dem sog Eigentumsvorbehalt verkauft wurde. Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass bis zur vollständigen Bezahlung das Pferd im Eigentum der Verkäuferin bleibt.
Ich rate daher ab, das Pferd auf einen anderen Hof ohne vorherige Zustimmung der Verkäuferin zu verbringen. Sie risikieren, dass die Verkäuferin sonst wegen Besitz- bzw Eigentumsstörung gegen Sie klagt. Sobald Sie das Pferd aber vollständig bezahlt haben, können Sie es natürlich auf einen anderen Hof verbringen. Des Weiteren ist die Verkäuferin dann verpflichtet, Ihnen auch die Papiere herauszugeben.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt