Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern Sie gewerblich tätig sind und der Vertrag z.B. über das Internet zustande gekommen ist, sind Sie verpflichtet die Rückzahlung so vorzunehmen, wie die Käuferin gezahlt hat.
Der Ort der Rückzahlung wäre bei Ihnen anzunehmen. Auch wenn dieses in der Rechtsprechung teilweise streitig ist, ist dieses hier unproblematisch, da sich die Welpen ohnehin noch bei Ihnen befinden.
Ist die Anzahlung bei Ihnen erfolgt, können Sie auch auf die Zahlung bei Ihnen bestehen.
Allerdings sollten Sie gut überlegen, ob Sie durch Ihre Weigerung der Rücküberweisung ein derartiges Problem entstehen lassen wollen.
Sie können auch durch die Rücküberweisung die Zahlung nachweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle