Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Ein Wohnsitz in Deutschland begründet in der Regel eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Soweit Sie einen weiteren Wohnsitz und Ihren Lebensmittelpunkt in einem anderen Staat haben, begründen Sie damit in beide eine unbeschränkte Steuerpflicht, die dann über das Doppelbesteuerungsabkommen reguliert wird.
Grundsätzlich wird die Rente in Deutschland versteuert, ebenso die Einnahmen aus der Vermietung. Die Einnahmen in dem anderen Staat werden im Rahmen des Progressionsvorbehaltes bei der Ermittlung des Steuersatzes in Deutschland Berücksichtigung finden.
In Abgrenzung zur Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthaltes nach § 9 AO
, greifen bei den Doppelbesteuerungsabkommen die sog. 183 Tage Regelung. Danach wird auch ein Gehalt, welches im Ausland erzielt wird in Deutschland versteuert, wenn Sie sich mehr als 183 Tage in Deutschland aufhalten. Dies gilt aber nicht, wenn der Arbeitgeber sich in dem anderen Staat befindet. Dann findet die 183 Tage Regelung keine Anwendung. Anwendung findet diese Regelung, wenn Sie beispielsweise von einem Deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsendet wurden.
Daher kommt es nach meiner Ansicht hier nicht auf eine bestimmte Dauer des Aufenthaltes an, da die Rente und die Mieteinnahmen ohnehin in Deutschland versteuert werden und die Einnahmen im anderen Staat versteuert werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen bei Nachfragen gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Vielen Dank für die Antwort. Wie sieht es aus, wenn das im Nicht EU Land erzielte Einkommen kein Arbeitseinkommen, sondern Zinseinkommen ist.
Mit freundlichem Gruß
Vielen Dank für die Rückmeldung.
In diesem Falle beliebt es bei meinen Ausführungen.
"Daher kommt es nach meiner Ansicht hier nicht auf eine bestimmte Dauer des Aufenthaltes an, da die Rente und die Mieteinnahmen ohnehin in Deutschland versteuert werden und die Einnahmen im anderen Staat versteuert werden."
Die Zinseinnahmen wirken allenfalls auf die Progression aus. Die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland hat hierauf keine Auswirkungen.
Mit besten Grüßen