Lieber Fragesteller,
wunschgemäß beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt:
Sie müssen nicht den ganzen Vertrag erneuern, sondern lediglich einen Nachtrag zum ursprünglichen Pachtvertrag schließen, in dem Sie die Änderung klarstellen. Dieser könnte wie folgt aussehen:
"Nachtrag Nr. 1 zum Pachtvertrag vom (...) über (landwirtschaftliche Flächen...?)
zwischen
(...) (im Folgenden "Verpächter")
und
(...) (im Folgenden "Pächter")
(Pächter und Verpächter im Folgenden "Parteien")
Zu dem zwischen den Parteien bestehenden, oben bezeichneten Pachtvertrag über (landwirtschaftliche Flächen...?) (im Folgenden "Pachtvertrag") schließen die Parteien folgenden Nachtrag:
§ 1 - Laufzeit
Mit Wirkung zum 01.01.2021 wird der bisherige § 2.1 des Pachtvertrages aufgehoben und durch den folgenden Absatz ersetzt:
"Der Pachtvertrag wird ab dem 01.01.2021 für die Dauer von 10 Jahren geschlossen."
§ 2 - Schlussbestimmungen
(1) Alle übrigen Bestimmungen des Pachtvertrages gelten (ggf. in der Form vorheriger Nachträge) unverändert fort.
(2) Die Abreden der Parteien zum Pachtvertrag sind in diesem Nachtrag und im Pachtvertrag vollständig niedergelegt. Abreden außerhalb dieser schriftlichen Urkunden bestehen zwischen den Parteien nicht.
(3) Die Parteien verpflichten sich, diesen Nachtrag zu der ursprünglichen Vertragsurkunde zu nehmen und mit dieser fest zu verbinden.
Datum und Unterschriften der Parteien"
Beachten Sie bitte, den Nachtrag an die Besonderheiten Ihres Pachtverhältnisses genau anzupassen (insbesondere auch die im Muster kursiv hinterlegten Passagen).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit besten Grüßen
Rechtsanwalt Wolf-Peter Klein
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