Sehr geehrte Ratsuchende,
eine Kürzung des Unterhaltes ist so ohne weiteres nicht möglich. Sie schreiben, dass der Unterhalt tituliert ist.
Es kommt daher nur eine Abänderung des Titels in Frage, wenn Ihr Mann nicht auch noch Zwangsvollstreckungsamßnahmen aus dem Unterhaltstitel riskieren will.
Die Abänderung kann einvernehmlich vorgenommen werden. Ob dieses möglich ist, kann ich nicht beurteilen.
Ihr Mann kann aber auch eine Abänderungsklage einreichen, die darauf gerichtet ist, die Unterhaltsbeträge, wegen wesentlich geänderter Verhältnisse, dem Selbstbehalt anzupassen und herabzusetzen.
Ihr Mann sollte unverzüglich einen Kollegen vor Ort aufsuchen, der die Aussichten noch einmal anhand von Unterlagen überprüft. Die individuelle Beratung ist unbedingt erforderlich. Diese kann das Forum nicht ersetzen (siehe Button "Hilfe").
Ich rate, so schnell wie möglich einen Kollegen aufzusuchen, da die Abänderung des Titels nicht rückwirkend, sondern erst ab Klageerhebung erfolgen kann.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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