Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach 41 Abs. 5 EnWG können Sie Ihren Gasvertrag bis zum Zeitpinkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen, mithin bis zum 31.10.2022. Wenn ihr Gaslieferant einseitig eine kürzere Kündigunhsfrist festlegen möchte, dann muss er die in der AGB's vereinbaren. Es existiert keine gesetzlich Kündigungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Preiserhöhung. Die meisten Anbieter vereimbaren allerdings eine kurze Kündigungsfrist. Ich rate deshalb nochmals dazu sämtliche Schreiben genau zu prüfen. Soweit tatsächlich keine Frist vereinbart, können Sie Ihren Vertrag bis zum 31.10.2022 kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Melvin Grimm
Rechtsanwalt
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