ich habe vor ca. 1 Jahr einen Knebelvertrag unterschrieben und möchte diesen jetzt kündigen.In meinem Arbeitsvertrag steht Kündigungsfrist beträgt 6 Monate und ich darf nur 2 Mal im Jahr (immer halbjährig)kündigen. Es ist ein sehr kleines Unternehmen (ca.30 Mitarbeiter) und meine Position als Produktentwicklerin ist wichtig und auch nicht schnell zu ersetzten, deshalb als Sicherheit für's Unternehmen diese Kündigungszeiten.
Ist solch langer Kündigungszeitraum trotzdem erlaubt?
Grundsätzlich ist es zulässig, dass die beiden Arbeitsparteien längere Kündigungsfristen als die gesetzlich zulässigen vereinbaren, auch nur zu bestimmten Kündigungsterminen.
Diese längeren Kündigungsfristen müssen dann aber auch für den Arbeitgeber gelten, da der Arbeitnehmer an keine längere Kündigungsfrist als der Arbeitgeber gebunden werden darf, § 622 Abs. 6 BGB
.
Sie sollten daher den Arbeitsvertrag darauf prüfen, ob auch der Arbeitgeber die langen Fristen und die Kündigungstermine einhalten muss.
§ 624 BGB
ordnet eine zwingende Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf von fünf Jahren an, hiervon sind Sie weit entfernt. Auch das BAG hat eine fünfjährige Bindung für unbedenklich gehalten:
Daher ist gegen Ihre Kündigungsfrist an sich nicht einzuwenden.
Abschließend weise ich noch auf Folgendes hin: Dieser Dienst soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung geben und den Gang zu einem örtlichen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Oft stellt sich erst dort ein bestimmtes Detail heraus, das zu einer ganz anderen rechtlichen Bewertung des Falles führt.
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler Fachanwältin für Arbeitsrecht