Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigungsfrist - 6 Monate

10. Oktober 2011 18:42 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe vor ca. 1 Jahr einen Knebelvertrag unterschrieben und möchte diesen jetzt kündigen.In meinem Arbeitsvertrag steht Kündigungsfrist beträgt 6 Monate und ich darf nur 2 Mal im Jahr (immer halbjährig)kündigen. Es ist ein sehr kleines Unternehmen (ca.30 Mitarbeiter) und meine Position als Produktentwicklerin ist wichtig und auch nicht schnell zu ersetzten, deshalb als Sicherheit für's Unternehmen diese Kündigungszeiten.
Ist solch langer Kündigungszeitraum trotzdem erlaubt?

Vielen Dank für Hilfe im Voraus

10. Oktober 2011 | 20:27

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Grundsätzlich ist es zulässig, dass die beiden Arbeitsparteien längere Kündigungsfristen als die gesetzlich zulässigen vereinbaren, auch nur zu bestimmten Kündigungsterminen.

Diese längeren Kündigungsfristen müssen dann aber auch für den Arbeitgeber gelten, da der Arbeitnehmer an keine längere Kündigungsfrist als der Arbeitgeber gebunden werden darf, § 622 Abs. 6 BGB .

Sie sollten daher den Arbeitsvertrag darauf prüfen, ob auch der Arbeitgeber die langen Fristen und die Kündigungstermine einhalten muss.

§ 624 BGB ordnet eine zwingende Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf von fünf Jahren an, hiervon sind Sie weit entfernt. Auch das BAG hat eine fünfjährige Bindung für unbedenklich gehalten:

http://www.betriebsraete.de/bag-1991/2%20AZR%20363-91.TXT

Daher ist gegen Ihre Kündigungsfrist an sich nicht einzuwenden.

Abschließend weise ich noch auf Folgendes hin: Dieser Dienst soll Ihnen lediglich eine erste Einschätzung geben und den Gang zu einem örtlichen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Oft stellt sich erst dort ein bestimmtes Detail heraus, das zu einer ganz anderen rechtlichen Bewertung des Falles führt.


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

ANTWORT VON

(654)

Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER