Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich müssen Sie Ihren Dienstleistungsvertrag erfüllen. Der sinnvollste Weg wäre hier die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages. Sollte dies hier nicht glücken, so kommt es auf Ihren Dienstleistungsvertrag an. Sie sollten hier den Dienstleistungsvertrag darauf prüfen, in welchen Fälle eine fristlose Kündigung möglich ist. Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung nur dann möglich, wenn Ihnen die Weiterarbeit bis zum Ende der vereinbarten Frist nicht möglich ist. Ob dies hier bereits der Fall ist, lässt sich nicht klären. Hierfür müssten weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere, warum ein weiteres Festhalten am Vertrag Ihnen nicht zuzumuten sind.
Am Schluss rate ich Ihnen, möglichst einvernehmlich den Dienstleistungsvertrag zu beenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Abend,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Einen Dienstvertrag habe ich nicht, eben nur einen Angestelltenvertrag, bzw. einen "Arbeitsvertrag".
Hier meine Rückfrage:
Kann mich der Arbeitsgeber/Geschäftsinhaber zur Rechenschaft ziehen, wenn ich das Unternehmen "in schwierigen Zeiten" verlassen möchte, bzw. kündige ?
Vielen Dank
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Angestelltenvertrag stellt ein Unterfall eines Dienstvertrages da. Solange Sie sich an die Kündigungsfrist halten und Ihre Pflichten während der Laufzeit des Vertrages erfüllen, kann der Gesellschafter Sie nicht zu Rechenschaft ziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen