Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und der Einsatzhöhe wie folgt beantworte.
In Ihrem Fall kündigen Sie zum 30.06..
Oder Sie machen es sich noch einfacher.
"Hiermit kündige ich Ihnen meinen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum. Nach meiner Berechnung ist dies der 30.06."
Ich hoffe, Ihnen auf diesem Weg eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
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Nur um ganz klar zu sein. Der Satz sieht dann wie folgt aus (mit dem Ziel das letzte Arbeitstag am 30.06.2015 zu haben):
"Hiermit kündige ich zum 30.6.2015 das mit Ihnen abgeschlossene Arbeitsverhältnis unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.
Bitte um Bestätigung. Danke.
Sehr geehrter Fragesteller,
"unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende" liesse sich hier auch einfach durch das Wort "fristgerecht" ersetzen, dann würde der Satz kürzer und wäre auch genauso wirkungsvoll.
Gleichwohl können Sie diese Formulierung verwenden.
Nur als letzter Hinweis:
Sprachlich klarer wäre die Formulierung "Unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende kündige ich hiermit zum 30.6.2015 das mit Ihnen abgeschlossene Arbeitsverhältnis."
Mit freundlichen Grüßen
Jeromin
Rechtsanwalt