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'Kündigung zum..' richtig in dem Kündigungsschreiben angeben

26. März 2015 22:09 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


06:48

Zusammenfassung

Welches Datum muss ich in meinem Kündigungsschreiben angeben, wenn ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende habe und meinen letzten Arbeitstag am 30.6. haben möchte?

In diesem Fall sollte das Kündigungsschreiben das Datum 30.06. enthalten. Eine einfache Formulierung könnte lauten: "Hiermit kündige ich Ihnen meinen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum. Nach meiner Berechnung ist dies der 30.06.

Ich habe ein Verständnisproblem welches Datum in einem Kündigungsschreiben angegeben werden muss. Konkretes Bsp:
- Laut Vertrag ist folgende Kündigungsbedingung vereinbart: 3 Monate zum Quartalsende!

Wenn ich den letzter Arbeitstag am 30.6 haben soll, welches Daum muss dann im Kündigungsschreiben stehen haben ("kündige ich zum 31.3.2015" oder "kündige ich zum 30.06.2015", siehe unten):

"Hiermit kündige ich zum 31.3.2015 das mit Ihnen abgeschlossene Arbeitsverhältnis unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.

"Hiermit kündige ich zum 31.3.2015 das mit Ihnen abgeschlossene Arbeitsverhältnis unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.

Vielen Dank für jede Unterstützung.

26. März 2015 | 22:44

Antwort

von


(206)
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und der Einsatzhöhe wie folgt beantworte.

In Ihrem Fall kündigen Sie zum 30.06..

Oder Sie machen es sich noch einfacher.

"Hiermit kündige ich Ihnen meinen bestehenden Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Datum. Nach meiner Berechnung ist dies der 30.06."

Ich hoffe, Ihnen auf diesem Weg eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 26. März 2015 | 23:04

Nur um ganz klar zu sein. Der Satz sieht dann wie folgt aus (mit dem Ziel das letzte Arbeitstag am 30.06.2015 zu haben):
"Hiermit kündige ich zum 30.6.2015 das mit Ihnen abgeschlossene Arbeitsverhältnis unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.

Bitte um Bestätigung. Danke.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. März 2015 | 06:48

Sehr geehrter Fragesteller,

"unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende" liesse sich hier auch einfach durch das Wort "fristgerecht" ersetzen, dann würde der Satz kürzer und wäre auch genauso wirkungsvoll.

Gleichwohl können Sie diese Formulierung verwenden.

Nur als letzter Hinweis:

Sprachlich klarer wäre die Formulierung "Unter Wahrung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende kündige ich hiermit zum 30.6.2015 das mit Ihnen abgeschlossene Arbeitsverhältnis."

Mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt

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