mein Mann und ich wohnen in einem Haus in dem auch unsere Vermieterin wohnt ( lediglich 2 Parteien insgesamt ) die Vermieterin möchte wie sie uns bereits zuvor mündlich mitgeteilt hatte das Haus verkaufen und hat uns nun ( per Anwalt ) sowohl die Kündigung ausgesprochen,
als auch im selben Schreiben "Angebote" gemacht Geld für die Umzugskosten zu bezahlen,
sollten wir entweder bereits zum 31.10.19, 31.12.19, oder 31.03.20 ausziehen ( gestaffelte Beträge ).
Im Gegenzug sollen wir bzw ich ( ich bin der Vertragspartner ) der ( ordentlichen ) Kündigung des Mietvertrages zum 30.06.2020 zustimmen ( ich wohne bereits seit fast 10 Jahren in der Wohnung, weshalb sich die Kündigungsfrist nun auf 9 Monate beläuft plus 3 Monate für die in Anspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes meiner Vermieterin dadurch, dass sie auch im Haus wohnt ).
Meine Frage ist nun welche Möglichkeiten ich habe diese Kündigung erfolgreich grundsätzlich
( evtl. mit Unterstützung eines Anwalts ) abzulehnen? ( Wir zahlen verhältnismässig wenig Miete und werden entsprechend nichts vergleichbar günstiges mehr finden und dauerhaft für eine vergleichbare Wohnung mind. 500 Euro mehr bezahlen müssen. )
Oder ist es in diesem Fall schon ein Zugeständnis der Vermieterin überhaupt eine Abfindung anzubieten / stehen die Chancen ohnehin schlecht, dass wir in der Wohnung bleiben dürften?
da die Kündigung der Vermieterin keines Kündigungsgrundes bedarf (§ 573a BGB
), werden Sie möglicherweise zwar durch Einlegung eines Widerspruchs (§ 574 BGB
) eine befristete Fortsetzung des Mietverhältnisses um sechs Monate bzw. ein Jahr (also bis 31.12.2020 bzw. 30.06.2021) erreichen können, auf Dauer werden Sie jedoch nicht in der Wohnung bleiben können.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.