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Kündigung wegen Auslagerung meines Arbeitsplatzes

5. Dezember 2007 21:23 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich möchte kurz mein Anliegen schildern.

Bin Bürokauffrau und habe 10 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet. Dort war ich über den gesamten Zeitraum alleinige Bürokraft und war tätig für den gesamten Bürobereich (Lohn- und Gehaltsabrg., Lohn- unf Finanzbuchhaltung etc.). Im November letzten Jahres bekam ich meine Kündigung. Erst wurde mir eine Änderungskündigung angeboten, aber als diese aufgrund finanzeller Aspekte von mir abgelehnt wurde, wurde die Kündigung ausgesprochen. Der Grund: "Auslagerung des gesamten Bürobereiches zum Steuerberater". Dies war für mich bereits zum damaligen Zeitpunkt ein vorgeschobener Grund. Ich ging zum Rechtsanwalt - es wurden zwei Verhandlungen geführt, die aber keineswegs positiv für mich ausgegangen sind. Letzt endlich hat man einen Vergleich geschlossen über 1000,00 EUR Abpfindung für die gesamten 10 Jahre. Nach meiner jetztigen Erkenntnis muss ein Arbeitsgeber keinerlei Abpfindung zahlen, wenn eine Abteilung geschlossen wird. Jetzt stellt sich jedoch die Sachlage etwas anders da. Ich habe von einem ehemaligen Arbeitskollegen erfahren, dass bereits seit 01.08. die Tochter des Chefs im Unternehmen am arbeiten ist. Nicht nur im Unternehmen - sondern im Büro. Erledigt also meine Arbeit! Ganz klarer Fall davon, dass es sich nur um eine angebliche bzw. vorgeschobene Planung gehandelt hat, um eine Abpfindungszahlung umgehen zu können. Meine Kündigung war wirksam zum 01.03.07

Nun meine Frage: Welcher Zeitraum muss verstreichen, um wieder den ausgelagerten Bürobereich im Unternehmen einzulagern, sodass auch ebenfalls eine neue Mitarbeiterin für die Firma tätig sein darf bzw. kann? Für welchen Zeitraum mindestens hätte der Steuerberater die Arbeit erledigen müssen, wenn dies der Grund meiner Kündigung gewesen ist"

5. Dezember 2007 | 22:14

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

es gibt keinen festen Zeitraum für den der Arbeitgeber an seine Unternehmerentscheidung gebunden ist, die Bürotätigkeiten auszulagern. Es ist dem Arbeitgeber lediglich verboten, betrügerisch eine Unternehmerentscheidung vorzutäuschen, die tatsächlich nicht ungesetzt wird.

Es sind sicherlich verschiedene Gründe und Entwicklungen denkbar, die den Arbeitgeber nach mehreren Monaten veranlasst haben, erneut umzudisponieren. Anders wäre es wohl nur gewesen, wenn die Tochter bereits im März eingesetzt worden wäre.

Die Beweislast, dass der Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz tatsächlich nicht auslagern wollte, liegt bei Ihnen. Die Beweisführung dürfte in diesem Fall kaum möglich sein. Ich sehe dementsprechend wenig Möglichkeiten, den bindend gewordenen Vergleich nachträglich zu Ihren Gunsten abzuändern.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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