Mein Arbeitgeber hat mir am 18.12.17 fristgerecht zum 31.1.2018 gekündigt. Einen Grund hat er dafür nicht angegeben! Da ich eine neue Stelle in Aussicht hatte und ich dort aber leider nach 1 Woche wieder aufhören musste, würde ich gerne wissen, ob ich noch gegen die Kündigung zum 31.1.18 vorgehen kann (Abfindung), denn ein Grund wurde nicht angegeben! Der Arbeitgeber hat auch eine Anzeige laufen, worin er einen Nachfolger für mich sucht
Guten Abend,
nein, gegen die Kündigung vom 18.12.2017 können Sie nicht mehr angehen, weil diese Kündigung nicht rechtzeitig angefochten worden ist und deswegen als von Anfang an als wirksam gilt, vgl. § 7 KSchG
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Mit freundlichen Grüßen
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