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Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft

| 23. November 2015 20:30 |
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Vereinsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Florian Bretzel

Schönen Abend,

Ich bin Mitglied im Verein "Aktive City Freising e.V. und möchte diese Mitgliedschaft
gerne zum nächstmöglichen Termin kündigen.
So habe ich die Kündigung auch formuliert. Am 3.11.2015 ging diese raus.
Ich habe nun auf Nachfrage eine email Bestätigung erhalten in der mir die Kündigung
laut Satzung zum 31.12.2016 bestätigt wird.
Ich habe nachweislich niemals eine Satzung erhalten und Kündigungsfristen tauchen
weder im Vertrag noch in irgendeinem anderen Schreiben auf.
Meine Frage:
Bin ich trotz der fehlenden Information verpflichtet bis zum 31.12. 2016 kostenpflichtig
(180,00 € +Ust ) Mitglied zu bleiben ?

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich kann eine Vereinssatzung solche Kündigungsfristen vorsehen, hier offenbar mit einer Frist von einem Jahr zum Ende des darauffolgenden Jahres. Dass Ihnen diese Vorschrift nicht ausdrücklich bekannt gegeben wurde, ist zwar unschön (üblicherweise sollten Sie VOR Unterschrift unter den Mitgliedsantrag eine Satzung erhalten), ändert aber leider nichts an der Rechtslage. Mit Ihrer Unterschrift des Mitgliedsantrags (http://www.freising.de/fileadmin/user_upload/23_Liegenschaften/Innenstadt/ACiF/Mitgliedbeitrag2015_4_1.pdf) haben Sie die Satzung ausdrücklich anerkannt (vgl. S. 2 ganz unten). Insoweit sehe ich für Sie leider keine Möglichkeit, die Mitgliedschaft vorzeitig zu beenden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 25. November 2015 | 08:31

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