Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte übersenden Sie mir die Satzung an: info@kanzlei-hermes.com
Ich werde die Ergebnisse der Prüfung hier unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes darstellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes habe ich die Satzung überschlägig geprüft:
Punkt 4.4. in der Satzung ist nicht zu beanstanden.
Der Verein kann über das schriftliche Aufnahmegesuch grundsätzlich frei entscheiden und die Aufnahme auch ohne Begründung ablehnen.
Punkt 4.2. sollte noch soweit ergänzt werden, dass der schriftliche Aufnahmeantrag durch den Erziehungsberechtigten des Minderjährigen gestellt wird.
Punkt 15.3 ist im Hinblick auf den Grundsatz der Vermögensbindung iSv. § 55 AO
iVm. § 61 AO
nicht eindeutig genau bzw. nur unzureichend gefasst.
Es bietet sich an, eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zu benennen an die das Vermögen übertragen werden soll.