Grundsätzlich sind Fitnessstudio-Verträge mit einer ersten Laufzeit bis maximal 2 Jahre möglich, so daß insoweit gegen den von Ihrem Sohn geschlossenen Vertrag keine Bedenken bestehen und er diesen - soweit seine monatlichen Zahlungen im Raum stehen- auch erfüllen muß, allerdings immer nur monatlich 40,- €. Eine vorherige Kündigung ist, wenn nicht in dem Vertrag noch eine andere Regelung getroffen wurde, möglich bei Vorliegen besonderer Gründe. Zeit- und Geldmangel zählen hierzu jedoch nicht, so daß ich Ihrer Schilderung bisher keinen Kündigungsgrund entnehmen kann.
Soweit das Fitnessstudio, wie Sie schreiben, zur Zahlung rückständiger Beträge auffordert, kann es sich dabei nach Ihrer Schilderung lediglich um die Monatsbeiträge handeln. Hierfür ist keine Aufschlüsselung erforderlich. Soweit das Studio für rückständige Monate darüber hinaus Verzugszinsen oder Mahnkosten etc. geltend macht, sind diese jedoch aufzuschlüsseln.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen ersten Angaben geholfen zu haben. Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
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