Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Es erscheint mir in Ihrem Fall zweifelhaft, ob die Aufgabe eines Geschäftslokales geeignet ist, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu begründen. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages für den Kündigenden unzumutbar machen.
Die bloße Aufgabe eines Geschäftslokales ist m.E. nicht geeignet, diese Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere dann nicht, wenn die Aufgabe auf einem freien Entschluss beruht. Bei einem derartigen freien Entschluss sind Laufzeitverträge weiter zu erfüllen. Wenn es allerdings weitere Umstände gegeben hat, die Sie zur Aufgabe des Geschäftslokales gezwungen haben, sollten Sie diese Umstände der Gegenseite schriftlich darlegen und Ihr besonderes Interesse an der Beendigung des DSL-Vertrages begründen. Die Kündigung kann dann im Einzelfall wirksam sein; es können aber durchaus Schadensersatzansprüche wegen vorzeitiger Beendigung auf Sie zukommen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt