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Kündigung Arbeitsvertrag wg. bevorstehender OP

| 16. April 2012 10:02 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


14:41

Zusammenfassung

Ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses einer Zeitarbeitsfirma aufgrund betrieblicher Umstrukturierung rechtens, obwohl der Verdacht besteht, dass eine Lohnfortzahlung während einer Krankheit umgangen werde soll?

Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt hat, hat dies erstmal nichts mit der Lohnfortzahlung zu tun. Ob die betriebsbedingte Kündigung rechtens ist, kann ohne weitere Informationen nicht abschließend beurteilt werden. Es wird jedoch empfohlen, Klage gegen die Kündigung zu erheben, da die Begründung zweifelhaft erscheint. Diese Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma und hat Mitte März dort angekündigt, dass er sich am 4. April 2012 einer Meniskus-OP unterziehen muss. Der Arzt hatte meinem Mann geraten, die OP so bald wie möglich durchführen zu lassen. Am 26. März 2012 bekam er dann ein Kündigungsschreiben mit folgender Begründung: "Leider müssen wir das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis mit Beginn am 07.07.2011 aus betriebsbedingten Gründen vorsorglich fristgerecht zum 30.04.2012 kündigen. Wir bedauern diesen Schritt, aber uns ist es aufgrund betrieblicher Umstrukturierung und der anstehenden Schließung des Bereiches gewerbliches Hilfspersonal in den "Alten Bundesländern" nicht möglich, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten bzw. Ihnen in Ihrer Region eine Ihrer Qualifikation entsprechende Tätigkeit anzubieten."

Seit dem 03. April 2012 ist mein Mann nun krank geschrieben. Er hat die OP durchführen lassen, weil diese unvermeidlich war. Er wird voraussichtlich 8 Wochen ausfallen. All dies hat er dem Arbeitgeber aus Fairnessgründen vorab mitgeteilt. Der Geschäftsführer der Zeitarbeitsfirma steht in telefonischem Kontakt mit meinem Mann (mein Mann spricht leider nicht so gut Deutsch) und verspricht ihm ständig, dass er, sobald er genesen ist, ihm sofort wieder Arbeit anbieten wird und zwar im selben Betrieb wie bisher, da sie mit seiner Arbeit sehr zufrieden waren. Das widerspricht m.E. gänzlich den Kündigungsgründen.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass die Zeitarbeitsfirma einfach nur die Lohnfortzahlung umgehen wollte und meinem Mann nur leere Versprechungen macht.

Bevor ich nun größere Schritte anleiere, würde ich vorab gerne von Ihnen wissen, ob die Zeitarbeitsfirma eine solche Kündigung überhaupt aussprechen darf, d.h. ob das rechtlich gesehen eine wasserdichte Kündigung ist und ob wir ggf. Möglichkeiten hätten, irgendetwas dagegen anzustrengen?

Mit bestem Dank vorab und freundlichen Grüßen

16. April 2012 | 11:16

Antwort

von


(345)
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Tel: 0375/35313120
Web: https://www.ra-lars-winkler.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Die ausgesprochene Kündigung hat - rechtlich gesehen - mit der OP Ihres Mannes rein gar nichts zu tun. Zwar kann ein Arbeitgeber unter gewissen hohen Voraussetzungen aufgrund einer Erkrankung des Arbeitnehmers kündigen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte personenbedingte Kündigung. Hier hat der Arbeitgeber aber betriebsbedingt gekündigt, vermutlich in der - wohl richtigen - Annahme, dass er mit einer krankheitsbedingten Kündigung nicht durchkommt.

Die OP spielt also bei der Frage nach den Chancen in der Sache keinerlei Rolle.

Ob eine betriebsbedingte Kündigung Chancen hat kann ich Ihnen aufgrund Ihrer Angaben abschließend nicht sagen, da ich die betreffenden Fakten nicht kenne. Allerdings klingt die Begründung ganz gewaltig an den Haaren herbeigezogen. In Anbetracht der Umstände liegt es zudem mehr als nahe, an der Richtigkeit der Kündigung zu zweifeln. Daher rate ich ausdrücklich dazu, Klage gegen die Kündigung zu erheben.

Diese muss allerdings binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht München eingehen.

Diese Frist läuft heute um Mitternacht ab!

Sie sollten also dringend noch heute handeln. Ein Kollege vor Ort kann Ihre Daten aufnehmen und fristwahrend die Klage noch heute ans Gericht faxen. Das geht auch recht zügig, wäre also durchaus machbar.

Sie können auch ohne Rechtsanwalt (und übrigens vorschussfrei) fristwahrend eine Klage erheben. Hierzu kann das folgende einfache Muster dienen:


An:
Arbeitsgericht München
Winzererstraße 104
80797 München


KLAGE

Musterarbeitnehmer (- hier Namen und Adresse Ihres Mannes eintragen -)

gegen

Musterarbeitgeber (evtl. vertretungsberechtige Person (Inhaber, Geschäftsführer etc.) und Adresse)

wegen Kündigung

Ich beantrage die Festellung, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom (- hier Datum der Kündigung eintragen -), zugegangen am 26.03.2012 aufgelöst worden ist.

Begründung:

Die Kündigung ist unrechtmäßig. Es wird bestritten dass betriebsbedingte Gründe vorliegen. Hintergrund dürfte vielmehr eine notwendige Meniskusoperation des Klägers sein, die dieser seinen Vorgesetzten wenige Tage vor Erhalt der Kündigung mitgeteilt hat.


Unterschrift des Klägers

- Ende des Musters -

Die Klage muss zur Fristwahrung bis Mitternacht zwingend in Gerichtsbriefkasten eingehen. Danach hätten Sie dann ausreichend Gelegenheit zu Ergänzungen, gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Lars Winkler

Rückfrage vom Fragesteller 16. April 2012 | 13:51

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Ich denke, eine Zeitarbeitsfirma hat vermutlich mehrere Asse im Ärmel und ausreichende Begründungen für diese betriebsbedingte Kündigung. Die Kündigung wurde im übrigen am Mittwoch 28.03.2012 überreicht, das Ausstellungsdatum ist 26.03.2012. Ich nehme also an, wir haben noch bis Mittwoch Zeit mit der Einreichung der Klage. Natürlich kann man solch eine Kündigung anfechten, aber andererseits muss man sich die Frage stellen, ob man nach einem solchen Verfahren überhaupt noch da arbeiten möchte...
Nochmals vielen Dank! Sie haben uns wirklich sehr geholfen!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. April 2012 | 14:41

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst haben Sie recht mit der Frist: Diese läuft ab dem Zugang der Kündigung. Die drei Wochen wären also mit dem Ablauf des 18.04.2012 vorbei.

Ob der Arbeitgeber in der Sache wirklich Asse im Ärmel hat, kann Ihnen seriös erst ein Kollege nach eingehender Beratung sagen. Wie schon angesprochen: Eine Kündigungsschutzklage hat einen überschaubaren Umfang und liegt schnell auf dem Faxgerät. Der Gang zu einem Arbeitsrechtler, der auch die Klage einreichen würde, kann sich - aus juristischer Sicht - lohnen.

Die Begründung der Kündigung jedenfalls klingt zunächst nach inhaltsloser Standardformel. Zudem: eine Umstrukturierung gerade vor der OP Ihres Mannes, in der Boombranche Zeitarbeit, in einem Ballungsraum mit recht gutem Jobangebot? Das klingt alles nicht sehr glaubwürdig, bleibt aber zunächst reine Spekulation. Wie Sie vorgehen, ist letztlich Ihre ureigenste Entscheidung. Hierzu wünsche ich noch viel Glück und Ihrem Mann gute Genesung.

mit freundlichen Grüßen

Lars Winkler
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 16. April 2012 | 14:07

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Habe eine mehr als ausführliche und genaue Antwort erhalten, die sich genau auf das beschränkte, was ich wissen wollte! Besser hätte es nicht formuliert sein können! Vielen Dank!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. April 2012
5/5,0

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