Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Die ausgesprochene Kündigung hat - rechtlich gesehen - mit der OP Ihres Mannes rein gar nichts zu tun. Zwar kann ein Arbeitgeber unter gewissen hohen Voraussetzungen aufgrund einer Erkrankung des Arbeitnehmers kündigen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte personenbedingte Kündigung. Hier hat der Arbeitgeber aber betriebsbedingt gekündigt, vermutlich in der - wohl richtigen - Annahme, dass er mit einer krankheitsbedingten Kündigung nicht durchkommt.
Die OP spielt also bei der Frage nach den Chancen in der Sache keinerlei Rolle.
Ob eine betriebsbedingte Kündigung Chancen hat kann ich Ihnen aufgrund Ihrer Angaben abschließend nicht sagen, da ich die betreffenden Fakten nicht kenne. Allerdings klingt die Begründung ganz gewaltig an den Haaren herbeigezogen. In Anbetracht der Umstände liegt es zudem mehr als nahe, an der Richtigkeit der Kündigung zu zweifeln. Daher rate ich ausdrücklich dazu, Klage gegen die Kündigung zu erheben.
Diese muss allerdings binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht München eingehen.
Diese Frist läuft heute um Mitternacht ab!
Sie sollten also dringend noch heute handeln. Ein Kollege vor Ort kann Ihre Daten aufnehmen und fristwahrend die Klage noch heute ans Gericht faxen. Das geht auch recht zügig, wäre also durchaus machbar.
Sie können auch ohne Rechtsanwalt (und übrigens vorschussfrei) fristwahrend eine Klage erheben. Hierzu kann das folgende einfache Muster dienen:
An:
Arbeitsgericht München
Winzererstraße 104
80797 München
KLAGE
Musterarbeitnehmer (- hier Namen und Adresse Ihres Mannes eintragen -)
gegen
Musterarbeitgeber (evtl. vertretungsberechtige Person (Inhaber, Geschäftsführer etc.) und Adresse)
wegen Kündigung
Ich beantrage die Festellung, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom (- hier Datum der Kündigung eintragen -), zugegangen am 26.03.2012 aufgelöst worden ist.
Begründung:
Die Kündigung ist unrechtmäßig. Es wird bestritten dass betriebsbedingte Gründe vorliegen. Hintergrund dürfte vielmehr eine notwendige Meniskusoperation des Klägers sein, die dieser seinen Vorgesetzten wenige Tage vor Erhalt der Kündigung mitgeteilt hat.
Unterschrift des Klägers
- Ende des Musters -
Die Klage muss zur Fristwahrung bis Mitternacht zwingend in Gerichtsbriefkasten eingehen. Danach hätten Sie dann ausreichend Gelegenheit zu Ergänzungen, gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Lars Winkler
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Tel: 0375/35313120
Web: https://www.ra-lars-winkler.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Lars Winkler
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Ich denke, eine Zeitarbeitsfirma hat vermutlich mehrere Asse im Ärmel und ausreichende Begründungen für diese betriebsbedingte Kündigung. Die Kündigung wurde im übrigen am Mittwoch 28.03.2012 überreicht, das Ausstellungsdatum ist 26.03.2012. Ich nehme also an, wir haben noch bis Mittwoch Zeit mit der Einreichung der Klage. Natürlich kann man solch eine Kündigung anfechten, aber andererseits muss man sich die Frage stellen, ob man nach einem solchen Verfahren überhaupt noch da arbeiten möchte...
Nochmals vielen Dank! Sie haben uns wirklich sehr geholfen!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst haben Sie recht mit der Frist: Diese läuft ab dem Zugang der Kündigung. Die drei Wochen wären also mit dem Ablauf des 18.04.2012 vorbei.
Ob der Arbeitgeber in der Sache wirklich Asse im Ärmel hat, kann Ihnen seriös erst ein Kollege nach eingehender Beratung sagen. Wie schon angesprochen: Eine Kündigungsschutzklage hat einen überschaubaren Umfang und liegt schnell auf dem Faxgerät. Der Gang zu einem Arbeitsrechtler, der auch die Klage einreichen würde, kann sich - aus juristischer Sicht - lohnen.
Die Begründung der Kündigung jedenfalls klingt zunächst nach inhaltsloser Standardformel. Zudem: eine Umstrukturierung gerade vor der OP Ihres Mannes, in der Boombranche Zeitarbeit, in einem Ballungsraum mit recht gutem Jobangebot? Das klingt alles nicht sehr glaubwürdig, bleibt aber zunächst reine Spekulation. Wie Sie vorgehen, ist letztlich Ihre ureigenste Entscheidung. Hierzu wünsche ich noch viel Glück und Ihrem Mann gute Genesung.
mit freundlichen Grüßen
Lars Winkler
Rechtsanwalt