Dehr geehrter Fragesteller,
auf Grund des von Ihnen dargestellten Sachverhalts will ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich wäre es denkbar, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Kündigung seinerseits als Anlass nimmt eine Kündigung auszusprechen.
Ihr Arbeitgeber kann diese jedoch nicht einfach so aussprechen, sondern bedarf seinerseits eines Kündigungsgrundes. Anerkannt sind hierbei betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen. Der Arbeitgeber würde in einem solchen Falle die Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes tragen. Er müsste in einem möglichen Prozess z.B. nachweisen, dass er auf Grund der wirtschaftlichen Lage des Betriebes betriebsbedingt Mitarbeiter entlassen muss. Sollte Ihr Arbeitgeber jedoch auf Grund Ihrer Kündigung selber kündigen, müsste er diesen Kündigungsgrund darlegen, denn die Tatsache dass Sie selber kündigen stellt grundsätzlich für sich alleine genommen keinen Kündigungsgrund dar. Da es sich um ein zulässiges rechtliches Verhalten Ihrerseits handelt, scheiden verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung wohl eher aus. Es wäre allenfalls denkbar, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Kündigung zum Anlass nehmen könnte eine schon länger geplante Kündigung (z.B. betriebsbedingte Kündigung) seinerseits nunmehr auszusprechen und im Rahmen seiner Auswahl Sie wählen könnte. Aber selbst in diesem Fall müsste er den Grund der Kündigung nachweisen, nämlich dann die betriebswirtschaftlich schechte Lage. Es ist nicht möglich die Kündigung nur auf die Tatsache, dass Sie gekündigt haben zu stützen.
Ich hoffe Ihnen Ihre Frage zur Zufriedenheit beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung
mit freundlichen Grüssen
Sebastian Stark, Rechtsanwalt
30. September 2007
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06:28
Antwort
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