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Kreditvertragsauflösung

19. Februar 2015 20:11 |
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Kredite


Beantwortet von

Guten Abend,

wir hatten im jahr 2010 ein Darlehen mit anfänglichen Festzins aufgenommen und dazu einen Bausparvertrag.Der sollte abgetreten werden.
Da wir den Termin der Rückzahlung bedingt durch einige Umstände nicht einhalten konnten(an der Bausparer war bereits mit fast 40%angespart) wurde das Darlehen durch ein Immobiliardarlehen mit anfänglich gebundenen Sollzins abgelöst.
Dieses haben wir jetzt noch.Inzwischen sind 45% in den Bausparer eingezahlt.
In diesem neuen Vertrag steht von einer Abtretung nichts mehr drin, nur das wir das Darlehen bis 2014 zurück zahlen müssen,aber es erst frühstens in 10jahren kündigen können.

Können wir nun über die eingezahlte Summe im Bausparer verfügen,denn den alten Vertrag mit der Abtretung gibt es ja nicht mehr ,der wurde ja abgelöst.Heißt das nicht auch das die Abtretung damit hinfällig ist?
Die Bausparkasse reagiert nicht auf Anfragen.
Da wir bis 2018 Sondertilgungen machen können würden wir das Geld nämlich gern dafür verwenden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
MfG

19. Februar 2015 | 21:50

Antwort

von


(3171)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist zunächst einmal festzuhalten, dass ein Bausparvertrag jederzeit gekündigt werden kann, was auch die allgemeinen Bausparbedingungen vorsehen. Allerdings gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist zu beachten, die meistens drei Monate beträgt.

Das müssten Sie in den Vertragsklauseln nachlesen können.

Das Darlehen wurde in der Tat durch das andere ersetzt und für die Abtretung kommt es auf den neuen Darlehensvertrag an, ob das da noch möglich ist oder nicht.

Zurück zum Bausparvertrag:
Wird die ordentliche Kündigungsfrist jedoch gewollt unterschritten, fallen Vorschusszinsen aus dem Guthaben beispielsweise als Vorfälligkeitsentschädigung wie bei sonstigen Kreditverträgen an, regelmäßig in Höhe von 1 Prozent pro Monat.

Das muss also schon möglich sein.

Ich kann man mir vor diesem Hintergrund das Verhalten der Bank nicht erklären, zumal bei einer vorzeitigen Kündigung (zu Ihrem Nachteil) zum Vorteil der Bausparkasse die Vorfälligkeitsregelung eingreift. Weisen Sie darauf hin.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 20. Februar 2015 | 20:52

Guten Abend,
vielen,vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Wir können den Vertrag nicht kündigen da er weiter als Sicherheit gilt sagte man uns, aber der neue Vertrag sieht eine Rückzahlung bis 2034 vor.Der Bausparvertrag wäre Ende des Jahres zuteilungsreif kann aber nicht verwendet werden da wir frühstens in 10 Jahren den neuen Darlehensvertrag kündigen können.wir können jetzt nur bis 2018 5000€jährlich sondertilgen.
Weiter besparen also,allerdings hat man uns bei einem früheren Vertrag eine Kündigung geschickt da wir das Darlehen damals nicht wollten und wir haben das eingezahlte Geld +Zinsen bekomnmen.

Also müssen wir auf eine Auszahlung verzichten,oder sehen Sie eine Möglichkeit?
MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Februar 2015 | 23:12

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:

Das kann ich so nicht nachvollziehen, denn die Allgemeinen Bausparbedingungen ändern sich ja nicht, wenn ein damit verbundenes Darlehen das andere ablöst, welches vorher galt.

Da sollten Sie dringend nochmals nachfühlen.

Denn ob diese Verbindung von Bauspar- und Darlehensvertrag rechtsgültig ist bzw. die Ansicht des Kreditinstituts mag ich zu bezweifeln.

Die Bank kann sich ja wie gesagt durch die Vorfälligkeitsentschädigung hinreichend und angemessen absichern.

Wenn Sie allein da nicht weiterkommen, sollten Sie sich um einen anwaltliche Vertretung bemühen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt

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