6.6.2005
von RA Marcus Alexander Glatzel
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, ich gehe einer geringfügigen Beschäftigung nach (monatl.ca. 350,00 €), bin nicht in der Probezeit, habe also einen unbegrenzten schriftlichen Arbeitsvertrag. Mir ist bekannt, dass nach einer Krankschreibung von max. 6 Wochen die Krankenkasse hinsichtli ...
Frist