Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Auffassung ist zutreffend, dass die eletronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt wird.
Aber der Start ist mehrfach verschoben wurden, ist jetzt aber seit dem 01.07.2022 verpflichtend.
Sie müssen daher zunächst Rücksprache mit Ihrem Arzt nehmen, ob dieser die eAU an die Krankenkasse auch übermittelt hat. Grundsätzlich erhalten Sie bei dieser Übermittlung auch keine AU mehr, die Sie an die Krankenkasse übersenden müssen, sondern nur noch ein Exemplar für sich und den Arbeitgeber oder einem Leistungsträger.
Das müssen Sie zunächst genau klären.
Gegen den Bescheid, mit dem Ihnen die Weiterbewilligung des Krankengeldes versagt worden ist, müssen Sie Widerspruch einlegen. Zur Begründung können Sie dann, wenn das mit dem Arzt geklärt ist, ausführen, dass die AU vorliegen muss.
Hat Ihr Arzt aber keine eAU übermittelt, müssen Sie sich darauf berufen, dass Sie darauf vertrauen durften, dass die Übermittlung natürlich erfolgt ist.
Aber das oben genannte Verfahren gilt nur für gesetzlich Versicherte und sogenannte Vertragsärzte; davon gehe ich aber nach Ihrer Darstellung aus.
Können Sie, weil die Frist verstrichen ist, keinen Widerspruch mehr einlegen, müssen Sie einen Überprüfungsantrag stellen, mit den obigen jeweiligen Begründungen. Dann wird Ihr Vorgang nochmals geprüft.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
1. September 2022
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17:23
Antwort
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