Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihr Frage beantworte ich anhand der mir zu Verfügung stehenden Informationen wie folgt.
Sofern es sich um dieselbe Krankheit handelt besteht kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung. Es handelt sich jedoch nur um die selbe Krankheit wenn die ursprüngliche Erkrankung noch nicht vollständig ausgeheilt gewesen ist. Eine wiederholte Erkrankung wie dies etwa bei einer Grippe geschehen kann reicht hierfür nicht.
Grundsätzlich wäre das Geld zurück zu erstatten. Ein Anspruch bestand ja tatsächlich nicht.
Ob die Krankenkasse Ihren Arbeitgeber informiert muss individuell mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Ich gehe aber davon aus, dass dies geschehen wird.
Ich hoffe,ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass dies Plattform eine umfassende Rechtsberatung nicht ersetzen kann und die Antworten auch maßgeblich von den zu Verfügung gestellten Informationen abhängen.
Mit freundlichen Grüßen
André Stämmler
Rechtsanwalt
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