Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kostenbescheid nach Verfolgungsverjährung

3. September 2004 07:57 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Falk Brorsen

Hallo!

Gestern (02.09.04) erhielt ich einen netten Brief:
Am 08.04.04 soll ich ohne Parkschein geparkt haben.

"Das in der Sache anhängige Bußgeldverfahren ist eingestellt worden." Da habe ich mich schon gefreut, denn ich hatte auch bis heute keinen Bescheid über diese Sache erhalten.

Warum werden mir dann trotzdem die Kosten des Verfahrens (§ 107 Abs. 2, 3 OWiG ) über insgesamt 20,60 EUR in Rechnung gestellt und muß ich das überhaupt noch zahlen?

Sehr geehrter Ratsuchender,

sofern das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt wurde, werden dem Betroffenen grundsätzlich die Kosten gem. § 107 OWiG i.V.m. § 25a Abs. 2 und 3 StVG auferlegt (es sei denn, die Kostenentscheidung wäre bei Abwägung von Halterhaftung, Hergang/Nachweis und Kostenlast für den Betroffenen „unbillig“, aber dies wird – als Ausnahmefall - sehr selten angenommen).

Vor der Kostenentscheidung müssen Sie gehört worden sein (es reicht, wenn Ihnen schriftlich Gelegenhei zur Äußerung gegeben worden ist).

Sofern die Entscheidung von der Verwaltungsbehörde oder der Staatsanwaltschaft getroffen wurde (und nicht vom Gericht) ist hiergegen eine Beschwerde innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Entscheidung möglich.

Ich hoffe, hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Falk Brorsen
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER