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Kostenaufschlüsselung überprüfen sinnvoll?

17. Juli 2015 15:04 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Ich wurde letztes Jahr wegen einem Verstoß gegen dass AMG (Doping) zu einer Geldstrafe verurteilt. Geldstrafe: 4500 Euro - zzgl. Verfahrenskosten in nochmal fast dieser Höhe, so dass der Gesamtbetrag knappe 8800 Euro beträgt.

Die STA hat mir inzwischen eine Kostenauflistung zugeschickt, diese erwähnt unter dem Kostspieligen KV-Nr. 9005 mehrere Gutachten (3 stück, zweimals jeweils über 800 Euro pro Gutachten, einmal über 200 Euro) sowie eine Handy/PC Auswertung die über 2000 Euro kostet, die Beträge sind angegeben ansonsten keine Details. Es werden unter anderem Polzeiauslagen berechnet obwohl ich mit der Polizei im Gesamten Verfahren nichts zu tun hatte. (Zollfahndung).

1. Lohnt es sich hier nochmal nachzuhacken ob diese Beträge in dieser Höhe in Ordnung sind? Kann man dagegen wirksam vorgehen falls es ungereimtheiten gibt?


Mein bisheriger Strafverteidiger hat sich in dem Gesamten Verfahren sowie danach leider als sehr unzuverlässig rausgestellt, so dass ich eventuell zeitgleich einen neuen suche der sich dieser restlichen Sache annimmt. (Einsatz bitte berechnen) Dokumente würde ich zukommen lassen.

Die Strafe wird derzeit in Raten abbezahlt (unter vorbehalt).


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Natürlich kann ich Ihnen nicht sagen, ob im Ergebnis ein Vorteil für Sie herauskommt.

Rechtlich können Sie gegen den Kostenansatz Erinnerung einlegen.

Die notwendigen Anknüpfungspunkte beschreibt das OLG Celle, Beschl. v. 21.03.2014 - 1 Ws 100/14 :

"Die Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft muss dem Verurteilten Klarheit über die Rechtsgrundlage der Kostenforderung vermitteln und ihm ermöglichen, die mit der Zahlungspflicht verknüpften Einzelheiten in allen Teilen nachzuprüfen. Reichen dazu die in § 27 KostVfg vorgeschriebenen Angaben nicht aus, bedarf die Kostenrechnung der weiteren Begründung."

Genau dies scheint bei Ihnen der Fall zu sein, so dass man sicherlich nach Haken könnte.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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