Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Die Tatsache, dass Sie eine neue Zahlungsaufforderung erhalten haben, resultiert möglicherweise daraus, dass das neue Urteil noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Deshalb wäre die Strafe zunächst auch noch aus dem alten Urteil zu zahlen. Es kann aber sein, dass es sich nur um einen Fehler handelt - darauf deutet der Hinweis hin, dass die alte Strafe einbezogen wurde.
Sie sollten bei der Staatsanwaltschaft schriftlich die Situation mitteilen und auch auf das neue, noch nicht rechtskräftige Urteil verweisen. Sie sollten beantragen, dass die Vollstreckung des alten Urteils in Bezug auf die alte Geldstrafe bis zur Beendigung des neuen Verfahrens ausgesetzt wird.
Wird der Antrag abgelehnt, müssten Sie zwar zunächst bezahlen, könnten aber später im Rahmen der Vollstreckung des neuen Verfahrens die Anrechnung der € 500,00 erreichen. Somit müssen Sie auch nicht doppelt bezahlen. Wichtig ist, dass Sie alle Zahlungsbelege gut aufheben, damit Sie später nachweisen können, dass Sie gezahlt haben. Geben Sie bei dem Verwendungszweck immer das richtige Aktenzeichen an.
Ich hoffe, die Fragen in Ihrem Sinne beantwortet zu haben und wünsche Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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