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Kosten der Drittwiderspruchsklage

7. April 2015 11:57 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Zusammenfassung

Wer trägt die Kosten einer Drittwiderspruchsklage, wenn ein vom Schuldner als verkauft bezeichnetes Fahrzeug gepfändet wurde und nun die angebliche Käuferin (die Freundin) Widerspruch einlegt?

Die Kosten einer Drittwiderspruchsklage muss zunächst die Drittwidersprechende, in diesem Fall die Freundin und angebliche Eigentümerin des PKWs, vorlegen. Sollte sie das Klageverfahren gewinnen, müssen Sie als Gläubiger alle entstandenen Kosten tragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II lediglich ein Indiz für die Eigentümerstellung sind, aber keinen Beweis darstellen. Entscheidend ist, wer als Käufer im Kaufvertrag steht und den Kaufpreis gezahlt hat.

Hallo,

ich habe einen Zwangsvollstreckungstitel gegen einen Schuldner erwirkt.

Nun habe ich bei Recherchen herausbekommen das er sein auf Ihn zugelassenes Fahrzeug verkauft. Mit Gerichtsvollzieher und Lockvogel als Käufer habe ich dieses Fahrzeug pfänden lassen.
Der Schuldner sagte erst das das Fahrzeug seiner Freundin gehöre, dann das er es zu Weihnachten geschenkt bekommen hätte und dann das er es nur für sie verkaufen würde, ohne Vollmacht oder dergleichen.

Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und verwahrt.

Jetzt erhalte ich einen Brief vom Anwalt der Freundin, das ich Ihr Fahrzeug herausgeben soll, natürlich mit plötzlich aufgetauchtem Kaufvertrag im Anhang.

Es wird nun auf eine Drittwiderspruchsklage hinauslaufen.

Wer zahlt die Kosten dieser Klage?

Die Gerichtsvollzieherin hat die Aussagen des Schuldners bei der Pfändung notiert.

Welche Chancen habe ich nun?

Das Fahrzeug sollte für 6500€ verkauft werden, der Kaufvertrag zwischen Schuldner und seiner Freundin beläuft sich auf 3000€

Mein Zwangsvollstreckungstitel beläuft sich auf eine Forderung von 2254€ + ca. 80€ Gerichts und Gerichtsvollziehergebühren + 300€ Vorkasse für die Bezahlung des Abschleppunternehmens.

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Kosten einer Drittwiderspruchsklage muss zunächst der Dritte (Freundin und angebliche Eigentümerin des PKW´s) vorlegen. Gewinnt diese das Klageverfahren, muss der Gläubiger (also Sie) alle entstandenen Kosten tragen.

Ansonsten gilt: Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II sind ein wichtiges Indiz für die Eigentümerstellung, jedoch kein Beweis. Vielmehr kommt es hierbei allein darauf an, wer als Käufer im Kaufvertrag steht und auch den Kaufpreis gezahlt hat.

Hier ist die Freundin des Schuldners möglicherweise im Vorteil, da Sie den Schuldner im Prozess als Zeugen dafür benennen kann, dass sie und nicht er Eigentümer geworden ist. Ist am Ende nach Überzeugung des Gerichtes die Freundin tatsächlich Eigentümer, gewinnt sie die Drittwiderspruchsklage.

Mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 7. April 2015 | 12:32

Vielen Dank Herr Wundke,

die Gerichtsvollzieherin hatte eine 2. Person dabei, ich war bei der Pfändung vor Ort und mein Lockvogel ebenfalls.

Zusätzlich stehen im Protokoll der Gerichtsvollzieherin die Aussagen des Schuldners, der versuchte fremdes Vermögen zu veräußern, ohne eine Vollmacht zu besitzen.

Hat der vermeindlich nacherstellte Kaufvertrag mehr Gewicht, als die Aussagen dieser Personen?

Mit freundlichen Grüßen

Ratsuchender

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. April 2015 | 08:56

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Auch wenn Ihre Vermutung richtig ist, wird die Freundin des Schuldners den Rechtsstreit gewinnen, wenn sie ihr Eigentum nachweisen kann.

Hier kommt es dann jedoch nicht allein darauf an, wer im Kaufvertrag als Käufer eingetragen wurde, sondern auch, wer genau den Kaufpreis gezahlt hat. Kann die Freundin sich hierzu nicht erklären und sind auch die von ihr möglicherweise benannten Zeugen nicht glaubwürdig, könnte das Gericht durchaus auch auf das Eigentum des Schuldners schließen und die Klage abweisen.

Selbstverständlich werden auch die Angaben des Schuldners bei der Zwangsversteigerung in die Bewertung einfließen. Eine sichere Prognose zu den Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsverfolgung ist vorab dennoch nicht möglich. Oftmals haben Schuldner und Dritter, welche möglicherweise strafrechtlich relevant zusammenwirken, bessere karten. Jeder Einzelfall entwickelt sich jedoch anders.

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