meine Frage bezieht sich zunächst nur auf die Einhaltung von Fristen, damit ich sehe ob eine weitere Verfolgung der Angelegenheit sinnvoll ist.
Hintergrund:
* Ich bin geflogen, und mein Koffer kam nicht mit.
* Dies wurde direkt am Flughafen gemeldet und eine Suchanfrage gestartet
* Nach ca. 3 Wochen ist der Koffer dann wieder aufgetaucht. Allerdings war "eingebrochen" worden, d.h. es fehlten einige Teile aus dem Inhalt (habe ich dokumentiert)
* Dies wurde der Airline gemeldet. Diese meldete sich erst nach mehreren Versuchen und 2 Monaten zurück.
Problem: Die Airline stellt sich auf den Standpunkt, ich hätte den Verlust aus dem Koffer nicht innerhalb von 7 Tagen nach "Lieferung" gemeldet.
Leider kann ich das auch nicht nachweisen, da ich zunächst eine Kontaktaufnahme über ein Online-Tool der Airline versucht (und erst später ein Einschreiben versandt) habe.
Die Airline ist der Meinung, meine Meldung sei erst 10 Tage nach der Lieferung eingegangen und verweigert den Schadenersatz.
Frage: Ist die 7-Tages-Frist in dieser Konstellation so anzuwenden und hätte ich eine Chance, noch Schadenersatz zu bekommen?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Meldung über die Verspätung von Koffern muss 21 Tage nach der Landung erfolgen, d.h. das haben Sie am Flughafen ja rechtzeitig getan. Allerdings hätten Sie tatsächlich den Verlust von Gegenständen innerhalb von 7 Tagen melden müssen - und zwar ab Erhalt des Koffers. Vielleicht haben Sie Zeugen, die die Erstmeldung per Internet mitbekommen haben.
Ich schätze mal, dass die Verspätung auf dem Rückflug erfolgte, auf dem Hinweg können Sie Kosten für die Ersatzbeschaffung von Gegenständen geltend machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.