Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider gibt es zu Ihrer Frage nach meinem Kenntnisstand keine Rechtsprechung. Aber selbst bei Verspätungen von mehreren Stunden oder Tagen, gewähren die Gerichte oft nur einen geringen Minderungsbetrag.
Die Gepäckbeförderung ist eine Nebenpflicht aus dem Beförderungsvertrag.
Bei Verzögerungen von 30-60 min werden die Gerichte wohl von "allgemeinem Lebensrisiko" ausgehen. Nach meiner Recherche gehen die deutschen Flughäfen selbst von durchschnittlichen Zeiten der Gepäckbeförderung von 20-30 min aus, so dass man die als Maßstab nehmen könnte. Regelmäßig wird dann aber bei größeren Verspätungen die Airline nur indirekt ein Verschulden treffen.
So dass Schadensersatzansprüche quasi kaum eine Chance haben würden.
Sie können versuchen sich die Dauer der Gepäckbereitstellung von der Airline zusichern zulassen, dann könnten Sie bei Verstößen die Airline in Regress nehmen, wobei sich eine Airline wie Sie auch schon geschrieben haben, wohl nicht konkret festlegen wird. Dies ist auch zulässig.
Deshalb kann ich Ihnen leider keine große Hoffnung machen, dass Sie das Problem mit rechtlichen Mitteln lösen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 15.01.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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