Klärung Betriebsübergang
12.11.2015 16:17 |
Preis: ***,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Busch
Mein Name ist Kerstin Faßl und ich arbeite derzeit im Verein Horizont e.V im Betriebsteil Wohnheim für Auszubildende , ein Betriebsteil, streng von den weiteren Projekten des Vereins getrennt.
Nun hat der Horizont e.V. den Betrieb des Wohnheimes, gegenüber dem Landkreis Havelland zum 31.12.15 gekündigt.
Der Betrieb des Wohnheimes für Auszubildendehat eine lange Geschichte von mehreren Betriebsübergängen.So ist der Betrieb 1998 aus der Betreibung des Landkreises HVL sind ( Wohnheime müssen nach Brandenburgischem Schulgesetzt bei Betreibung von Oberstufenzentren vorgehalten werden und eine Pflichtaufgabe) an die Landkreiseigene GmbH, _Kinder-und Jugen-Wohnheime-Rathenow gGmbH per Betriebsübergang übertragen worden. 2002 wurde die KuJ Wohnheime gGmbh per Ausschreibung an den Horizont e.V. per Betriebsübergang übertragen.
Die Arbeitsaufgaben sind stets gleich geblieben, auch die Vertragspartner.
Jetzt will aber der Landkreis Havelland, derab dem01.01.201 die Wohnheime für Auszubildende nahtlos weiterbetreiben will und auch per Beschluss des Kreistages so am21.09.15 beschlossen wurde, keine Übernahme als Betriebsübergang , mit der Begündung, dass Horizont e.V. den Betrieb gegenüber dem LK HVL gekündigt hat.
Es ist allen Mitarbeitern der Wohnheime ein neuer Arbeitsvertrag mit Probezeit angeboten worden, Betriebszugehörigkeiten werden aber nicht anerkannt.
Die Tätigkeiten bleiben aber auch bei allen Mitarbeitern gleich.
Ich selbst bin seit 1980 Heimerzieher in diesem Wohnheim, ab 1992 durchgehend als Heimleiter tätig.
Meine Fragen:
1. Handelt es sich um einen Betriebsübergang?
2. wenn es kein BÜ ist, wie wird der Arbeitsvertrag zum Horizont gelöst, ohne Nachteile in Kauf zu nehmen.
3. Gibt es Ansprüche auf Abfindungen gegenüber dem alten Arbeitgeber?
4.Sollten wir auf grund der Kürze der Zeit und auch der auf das Angebot des LK HVL mit neuem Arbeitsvertrag eingehen ?
5. Gibt es im Nachhinein noch die Möglichkeit, einen Betriebsübergang feststellen zu lassen und dementsprechend die Arbeitsverträge anzupassen. Es geht auch um die entsprechene Einstufung im TvÖD-SuE.
Ich würde mich über eine Beratung und schnelle Rückinfo freuen, da ich bereits am 16.11.15 beim Personalamt des LK HVL ein Personalgespräch habe.
Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt hinreichend genau schildern.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen