Hallo,
wir haben einen Vertrag für einen Krippenplatz unterschrieben, weil wir dachten, dass wir sonst keinen Platz bekommen. Vertragsbeginn wäre der 08.09.2020. Nun haben wir aber einen anderen Krippenplatz angeboten bekommen, der uns besser zusagt. Wir müssen daher den ersten Vertrag in Kita A kündigen. Im Vertrag von Kita A steht:
"Die Eltern können diesen Vertrag bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung ausschlaggebend. Eine Kündigung vor Vertragsbeginn (08.09.2020) ist nicht zulässig, es sei denn die Kündigung wird mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsbeginn erklärt."
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich den Vertrag bis zum 07.06.2020 jederzeit kündigen kann?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, so verstehe ich die Kündigungsklauseln auch. Dennoch rate ich aus Sicherheitsgründen an, die schriftliche Kündigung dem Vertragspartner spätestens am dritten Werktag des Juni 2020 zu übergeben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.