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Kindesunterhalt nachfordern bei Falschangabe

12. November 2021 00:11 |
Preis: 70,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hallo, mein Exmann hat für 2015 und 2016 seine Einkünfte aufgrund nichtselbständiger Arbeit nicht angegeben beim Unterhalt, nur die aus seinem Einkommen aus Selbständigkeit. Es waren pro Jahr ca. 30.000€. Welche Möglichkeiten habe ich hier zwecks Kindesunterhalt und Nachforderung? Da die Angabe über einen Anwalt erfolgte und das hier "vergessen" wurde, gehe ich sehr stark von Absicht aus. Mein Exmann zahlte 350€ mit 30.000€ pro Jahr würde das schon eine Summe mehr bedeuten.

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst kommt es darauf an, seit wann Sie davon wissen, dass Ihr Exmann in 2015 und 2016 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 30.000 €/Jahr hatte. Wenn dies vor dem 01.01.2018 war, sind die Unterhaltsansprüche inzwischen verjährt.

Wenn Sie nach dem 01.01.2018, aber vor dem 01.01.2019 davon erfahren haben, müssen Sie Ihre Unterhaltsnachforderung bis 31.12.2021 gerichtlich geltend machen, um die Verjährung zu verhindern.

Wenn Sie erst später davon erfahren haben, haben Sie noch Zeit.

Sie können – wenn es ein Urteil oder einen Vergleich über den Unterhalt gibt – Abänderung gem. §§ 238, 239 FamFG beantragen.

Wenn es keinen Unterhaltstitel gibt, sollten Sie Ihren Exmann auf den erhöhten Unterhalt in 2015, 2016 vor dem Amtsgericht – Familiengericht - verklagen.

Hierzu sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen. Ich stehe insofern gern zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 12. November 2021 | 14:34

Sehr geehrter Herr Vasel,

Danke für Ihre Nachricht.
Am 28.02.2019 bekam ich über den Anwalt meines Exmannes eine Aufstellung des Einkommens Einzelfirma, und GmbH. Diesem Schreiben waren Kopien der beiden ESt-Bescheiden als Anlage beiliegend. Auf dem jeweiligen ESt-Bescheiden steht jeweils die "Einkünfte aus nichtselbständige Tätigkeit". Nicht auf der Aufstellung des Anwalts. Glaube das das wissentlich "übersehen" wurde.

Waren es nicht auch Falschangaben des Anwalts?

Viele Grüße,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. November 2021 | 16:34

Sehr geehrte Fragestellerin,

ja, es kommt auch in Betracht, dass sich Ihr Exmann bzw. sein Anwalt des (versuchten) Betruges schuldig gemacht haben. Sie können insofern Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen.

Ihr Geld – also den erhöhten Unterhalt – bekommen Sie aber nur auf zivilrechtlichem Wege.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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