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Kindesunterhalt ab 18 Jahre und bei einem Elternteil wohnend

2. Juni 2019 15:18 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Das Kind studiert, ist über 18 Jahre alt und lebt bei einem Elternteil (nachfolgend Elterteil 1). Dieser Elternteil 1 verfügt über kein eigenes Einkommen (für den Fall, dass es entscheidungserheblich ist, wovon der Elterteil 1 dann lebt - vom Einkommen des Ehepartners).

Der andere Elterteil (nachfolgend Elternteil 2) hat ein Nettoeinkommen (nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen) von 2.800 €.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt des Elternteils 2?

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Bei 2.800 € ist der Elternteil in die vierte Einkommensgruppe einzuordnen. Wenn er sonst keine Unterhaltsberechtigten hat, wird einmal hochgruppiert. Der Zahlbetrag liegt ab Juli bei 429 €, im Juni bei 439 €.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

FRAGESTELLER 29. September 2025 /5,0
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