Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Eine Unterhaltsberechnung ist kompliziert und von vielen Faktoren abhängig. Daher kann hier nur eine orientierende Berechnung vorgenommen werden. Sicher kann die Berechnung nur von einem Kollegen vor Ort durchgeführt werden!
Hinsichtlich der Miete ist diese im Selbstbehalt bereits enthalten. Ich habe Ihre Miete zunächst nicht berücksichtigt. Wenn diese relativ hohen Mietkosten aber zwingend notwendig wären, könnte der Mehrbetrag evtl. abgesetzt werden.
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben liegt ein Mangelfall vor. Daraus ergeben sich für die Kinder folgende Zahlbeträge (Alter – Regelsatz – Quote – BETRAG):
13 Jahre 291,00 51,39% 150,00
8 Jahre 247,00 51,39% 127,00
3 Jahre 204,00 51,39% 105,00
0 Jahre 204,00 51,39% 105,00
0 Jahre 204,00 51,39% 105,00
Die Auskunft muss der Unterhaltsberechtigte von Ihnen verlangen, eine Bringschuld besteht nicht.
Das Einkommen Ihrer Frau bleibt dem Grunde nach unberücksichtigt.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Das heisst Kindergeld + Erziehungsgeld für die Zwillinge werden nicht als Einkommen angerechnet?
Die hohen Mietkosten sind bei ein 4 Personenhaushalt hoch?! Es gibt hier in der Gegend leider nichts anderes. Die Mieten sind halt ziemlich hoch und die Wohnung ist nichts besonderes. Auch die Kinder (13, 8) sind alle 14 Tage bei uns übers Wochenende und auch dafür brauchen wir Platz.
Das heisst meine Frau kann verdienen was sie will, es wird mir nicht angerechnet und ich muss dadurch nicht automatisch mehr zahlen??
Ihr Einkommen ist für den Unterhalt entscheidend.Hieraus benisst sich der Unterhalt, Auf das Einkommen Ihrer Frau kommt es insoweit nicht an.
Kindergeld ist bereits berücksichtigt.
Wegen § 9 BErzGG wird Erziehungsgeld regelmäßig ebenfalls nicht berücksichtigt.
In den Unterhaltsbeträgen sind Euro 360 für Miete angesetzt. Wenn in Ihrem Fall - wie von Ihnen geschildert - die Miete angemessen ist, vermindert sie den einsetzbaren Betrag. Es ergeben sich folgende Werte:
Name Einsatzbetrag x Quote = Anspruch
13 291,00 11,39% 34,00
8 247,00 11,39% 29,00
3 204,00 11,39% 24,00
0 204,00 11,39% 24,00
0 204,00 11,39% 24,00
Sie sollten unbedingt einen Kollegen vor Ort zur Klärung der Unterhaltspflichten aufsuchen!