Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das haben Sie richtig verstanden. Da bei der Berechnung des Krankengeldanspruchs regelmäßig mit 1/30 des Monatsentgelts gerechnet wird, haben Sie in einem Februar mit 28 Tagen und zwei Kindkrank-Tagen einen Anspruch von 28-2=26 Tagen auf Basis von 30 Tagen. Es fehlen damit 4 Tage.
Da Sie nur 2 Tage Kindkrank waren, ist die Mitteilung auch korrekt.
Diese "Ungerechtigkeit" gleicht sich in allen Monaten mit 31 Tagen rechnerisch wieder aus, weil Sie dort einen Kindkrank-Tag habe können, ohne einen Abzug zu haben (31-1=30 von 30).
Es handelt sich um eine Regelung, die der Vereinfachung dienen soll und nicht der 100%igen Gerechtigkeit.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sönke Doll
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