Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Ist die Untätigkeitsklage der richtige Schritt?"
Hier nach Ihrer Schilderung mit Sicherheit nicht.
Offen gestanden ist mir unklar, welche Entscheidung Sie überhaupt von der Familienkasse begehren.
Soweit es um die Weiterzahlung des Kindergeldes geht, weil Sie nun Student und nicht regelmäßig erwerbstätig sind, müssen sie dies gegenüber der Familienkasse klarstellen. Offenbar geht die Kasse aufgrund Ihrer Veränderungsmitteilung davon aus, dass Sie nach Ausbildungsende unmittelbar eine Erwerbstätigkkeit aufgenommen haben.
Sollten Sie dies bereits hinreichend deutlich getan haben und nunmehr nur auf den neuen Bescheid warten, sollten Sie doch ein wenig geduldiger sein.
Denn § 75 VwGO
ist vorliegend überhaupt nicht einschlägig.
Die Untätigkeitsklage beim Kindergeld richtet sich wegen § 15 BKGG nach § 88 SGG
(oder aber in Ausnahmefällen nach § 46 FGO
).
Dies bedeutet aber in beiden Fällen, dass die Familenkasse 6 Monate Zeit hat, sich mit Ihrem Antrag zu befassen.
Frage 2:
"womit kann ich eine schnellere Bearbeitung bzw. eine sofortige Entscheidung erzwingen?"
Eingestehen, dass Sie vor lauter Gesetzen den Duchblick verloren haben, sich höflich entschuldigen und um eine beschleunigte Bearbeitung bitten. Sollte man weitere Nachweise benötigen, so werden Sie diese umgehend auf Anfrage einreichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Raphael Fork
Werter Herr Fork,
ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe die Familienkasse bereits mit der VÄM darüber informiert, dass ich mein Studium begonnen habe und belegte dies mit der entsprechenden Immatrikulationsbescheinigung.
Leider kann ich es nicht verstehen, warum die Beabeitungszeit 6 Monate beträgt. Schließlich häuft sich doch dadurch nur eine enorme Rückzahlung des Kindergeldes an. Ich bin finanziell auf die Zahlung des KG angewiesen (auch das teilte ich der Stelle mit). Denn dies ist ein erheblicher Betrag der für die Deckung meiner Lebenshaltungskosten beiträgt. Ich muss so jeden Monat von meinem Dispo Gebrauch machen.
Was mich vorallem stört ist die Ignoranz und das Nicht-Beantworten meiner Kontaktversuche. Würde die Bearbeitung mir einen Zeitraum mitteilen, wann ich mit einer Entscheidung rechnen kann, wäre dies ja wenigstens ein Schritt der anderen Seite.
Es macht mir den Anschein, dass ich dem Problem nur persönlich auf den Grund gehen und so eine Auskunft erhalten kann.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Antwort und der Nahebringung der Rechtsgrundlage.
Ich habe Ihrer Nachfrage keine konkrete Nachfrage entnehmen können.
Daher greife ich die wesentlichen Punkte Ihrer Schilderung kurz allgemein auf.
Die Aufnahme eines Studiums nach einer abgeschlossenen Ausbildung ist nicht der maßgebliche Punkt, der ohne Weiteres eine Weiterzahlung des Kindergeldes bewirkt.
Maßgeblich für den weiteren Kindergeldbezug ist, dass Sie nicht einer sog. "schädlichen Erwerbstätigkeit" nachgehen.
Was sich schon alleine deswegen lustig anhört, weil hier eine Erwerbstätigkeit als "schädlich" bezeichnet wird, kann aber nicht allein durch die Veränderungsmitteilung (VÄM = KG 45) erfasst werden.
Hierfür bedarf es nämmlich des Formulars KG 5d "Erklärung zu einer abgeschlossenen Erstausbildung und Erwerbstätigkeit eines über 18 Jahre alten Kindes" ( finden Sie unter http://bit.ly/1aWfY5V ).
Wenn Sie dieses noch nicht an die zuständige Familienkasse gesandt haben sollten, dann holen Sie dies nach und reichen es ggf. persönlich ein, was die Sache doch deutlich beschleunigen sollte.
Die 6 Monate sind auch nur die Maximaldauer und werden in der Regel keineswegs bis zum äußersten ausgereizt (weil sich ansonsten Anwälte ohne Weiteres eine goldene Nase verdienen könnten).
Für diesen Formalismus können die Mitarbeiter der Familienkasse im Übrigen nichts. Diese sind gehalten, die gesetzgeberischen Vorgaben einzuhalten.
Mit ein wenig Fingerspitzengefühl sollte es Ihnen nun aber gelingen, eine beschleunigte Bearbeitung auch in einem persönlichen Gespräch durchzusetzen.
Denn vermutlich ist Ihnen die Weiterzahklung gerade deswegen so wichtig, weil sie eben keiner "schädlichen Erwerbstätigkeit" nachgehen.
Hiernach sollte auch der hartherzigste Mitarbeiter Ihre Akte nach oben auf den Stapel legen.
Ich verbessere "nämmlich" zu nämlich.