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Anspruch Kindergeld Familienkasse

10. Januar 2025 13:19 |
Preis: 48,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte ein Frage zu dem Thema Kindergeldanspruch. Meine jetzige Frau macht sich sorgen, dass Sie damals nicht angegeben hat, dass ihr damaliger Mann ab 2014 im Ausland (Saudi-Arabien) gearbeitet und gelebt hat. Seit 2019 ist Sie mit ihm geschieden und seit 2021 mit mir verheiratet. Ihr Ex-Mann hatte sich damals in Deutschland abgemeldet und das Kindergeld auf Sie umgemeldet. Meine Frau lebt und arbeitet in Deutschland sowie die Kinder auch. Können durch die Nichtangabe irgendwelche Probleme entstehen. Sollte man das nachmelden, wenn ja was könnten die Konsequenzen sein, oder sollte man es lieber weiterlaufen lassen?

Vielen Dank für Ihren Rat.

Beste Grüße
Michael

10. Januar 2025 | 14:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrem Fall könnte die Nichtangabe des Auslandsaufenthalts des Ex-Mannes Ihrer Frau tatsächlich zu Problemen führen, insbesondere wenn die Familienkasse davon ausgeht, dass die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch nicht mehr erfüllt waren. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn der Berechtigte in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Da Ihre Frau und die Kinder in Deutschland leben und arbeiten, sind die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch grundsätzlich erfüllt.

Erfüllt ein Elternteil nicht mehr die Voraussetzungen (beispielsweise wegen Umzug ins Ausland), wird geprüft, ob der andere Elternteil kindergeldberechtigt ist. Das dürfte in Ihrem Fall zutreffen, sodass Sie hier erstmal nicht tätig werden sollten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

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