Ich habe heute eine Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren gem §§ 397 ff Abgabeanordnung erhalten.Ich habe Mai 2005 eine Ausbildung angefangen.Mein Vater war der Kindergeldberechtigte und ich habe es auf mein Konto ausgezahlt bekommen.Im Juni 2005 habe ich jedoch aufgrund einer Schwangerschaft die Ausbildung abgebrochen und dummerweise (wegen privatem Problemen und der Schwangerschaft)der Familienkasse dieses nicht rechtzeitig mitgeteilt.Das war mein Fehler,den ich heute natürlich bereue.Es ist eine Nachzahlung von 2494 Euro zu stande gekommen,was ich allerdings nun seit über einem Jahr mit ganz kleinen Raten zurückzahle.
Wie muss ich mich nun verhalten bzw was kann ich dagegen tun?
Das war damals ja keine Absicht bzw.ich habe es durch die Probleme einfach "vergessen" es mitzuteilen...
Habe schon daran gedacht,einen Rechtsanwalt zu nehmen oder zum Steuerberater zu gehen.
Da ich auch seit 4 Jahren im Insolvenzverfahren bin,ist das alles noch schwieriger.
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Gegen Sie wurde ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
In diesem Falle haben Sie stets das Recht Einsicht in die Ermittlungsakten durch einen Rechtsanwalt zu fordern.
Dies sollten Sie unbedingt tun, da es überaus wichtig für das weitere Vorgehen ist, was den Behörden bekannt ist und was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird.
Die von Ihnen genannte Vorschrift verweist lediglich auf die Einleitung eines Strafverfahrens.
Sie müssen zu der Ihnen vorgeworfenen Tat nicht äußern – bevor Sie einen Anwalt konsultiert haben, würde ich davon auch abraten.
Ihnen steht die Möglichkeit offen, Beratungshilfe für dieses Verfahren bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Mit einem Beratungsschein können Sie sich dann an einen Anwalt wenden, der Akteneinsicht für Sie nimmt.
Erst dann kann das weitere Vorgehen beurteilt werden.
Ich hoffe Ihnen mit der Beantwortung behilflich gewesen zu sein. Sie können sich bei gewünschter Interessenvertretung auch an mich wenden.
An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.
Rechtsanwalt Mathias Drewelow Fachanwalt für Familienrecht