Mein Sohn (geb 1991) lebte bis einschl. Mitte Mai 07 bei seiner Mutter. Sie ist Beamtin, somit privat krankenversichert
und unser Sohn war bei ihr mitversichert. Der Eigenanteil (von dem ich nichts wusste da wir seit 2000 getrennt lebten) für die PKV betrug € 500,00
Am 01.06.2007 zog unser Sohn zu mir. Ich hatte für ihn zwar schon die Aufnahme (ab dem 01.08.07) in die Familienversicherung meiner gesetzlichen Kasse beantragt war aber in dem Glauben ich könne mit ihm problemlos zum Arzt gehen, zumal mir meine Ex-Frau am Tag des Umzuges unseres Sohnes per e-mail die Versicherungsnummer und die Gesellschaft zusandte.
Am 18.06.07 ging ich mit meinem Sohn zum HNO wg. kleiner Störungen und schilderte an der Rezeption die Sachlage; also Sohn noch bei Mutter versichert, wohnhaft bei mir.
Nun weigerte sich meine Ex die Rechnung zu bezahlen und ich sehe auch nicht ein warum ich sie bezahlen soll denn dieser Arztbesuch hätte bei entsprechender Information auch noch ein paar Wochen warten können bis unser Sohn in meiner Versicherung gewesen wäre.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich habe im guten Glauben gehandelt. Es könnte m.E. im schlimmsten Fall höchstens eine Teilung des Betrages in Betracht kommen nach Abzug dessen was die Krankenversicherung und die Beihilfe bezahlt.
Ausserdem - nur zur Ergänzung - geht man beim Familiengericht davon aus daß eine Frau in dem Alter (damals 56) für sich auf jeden Fall den Eigenanteil von E 500,00 in jedem Jahr aufbringen muss wg. häufiger Krankheit. So geschehen bei der Ermittlung des Nettoeinkommens meiner Ex.Da wurde der kpl. Eigenanteil zum Abzug gebracht .
Frage: Wer zahlt die Rechnung?? Was schreibe ich dem Anwalt der das Geld nur von mir haben will da meine Ex verweigert.
Danke
Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Zu unterscheiden ist das Außenverhältnis zum Arzt. Hier haften Sie als Auftraggeber, denn der Arzt hat seine Arbeit erbracht und kann für die internen Querelen zwischen Ihnen und Ihrer Ex nichts.
Vorgesehen war die Übernahme des Kindes zum 01.08.08 in Ihre KV, die Behandlung fand also vorher statt.
Aus der Tatsache, dass Ihre Ex Ihnen VS-Nr und Gesellschaft der KV genannt hat, kann auf eine Vereinbarung geschlossen werden, wonach bis dahin notwendige Krankenbehandlungen des Sohnes über die PKV Ihrer Ex abgewickelt werden.
Deren Verweigerungshaltung ist mir nicht erklärlich; ich würde Ihnen eine Geltendmachung der Behandlungskosten ihr gegenüber anraten.
Dem Anwalt (ich nehme an des Arztes) können Sie nur Ihre Zahlungsbereitschaft mitteilen.